Mohrungen (Landkreis Mohrungen)/Standesamt G: Unterschied zwischen den Versionen

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* Am 1.10.1874 wurden in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab,<br>war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten<br>und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Mohrungen wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.
* Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874 <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online])</ref>.Am 1.10.1874 wurden in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab,<br>war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten<br>und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Mohrungen wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.

Version vom 22. April 2014, 09:18 Uhr

  • Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874 [1].Am 1.10.1874 wurden in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Da es aus Kostengründen keine hauptamtlichen Standesbeamten gab,
    war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten
    und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Mohrungen wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.
  1. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch online)