Inwohner: Unterschied zwischen den Versionen

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Bedeutungen:
Bedeutungen:


# minder berechtigtes Mitglied einer Gemeinde im Gegensatz zum voll berechtigten [[Bürger]], bürgerlichen Inwohner, bzw. Gemeinsmann.
# minder berechtigtes Mitglied einer Gemeinde im Gegensatz zum voll berechtigten [[Bürger]], bürgerlichen Inwohner, bzw. Gemeinsmann. Vgl. auch [[Beiwohner]].
# Einwohner einer Gebietskörperschaft ohne Aussage über seinen rechtlichen Status.
# Einwohner einer Gebietskörperschaft ohne Aussage über seinen rechtlichen Status.
# Bewohner eines Hauses.
# Bewohner eines Hauses.

Version vom 28. April 2014, 21:22 Uhr

Inwohner, auch: Einwohner, Hintersasse, Beisasse, lat. incola.

Rechtsbegriff.

Bedeutungen:

  1. minder berechtigtes Mitglied einer Gemeinde im Gegensatz zum voll berechtigten Bürger, bürgerlichen Inwohner, bzw. Gemeinsmann. Vgl. auch Beiwohner.
  2. Einwohner einer Gebietskörperschaft ohne Aussage über seinen rechtlichen Status.
  3. Bewohner eines Hauses.

Weblinks