Holzrichter: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
Berufsbezeichnung


Bedeutung: Holzrichter, Organ der Markgenossenschaft, Leiter des Holzgerichtes nach der Markenverfassung,, zwischen den Gerichstagungen oberster Verwalter der Mark.
Bedeutung:


Erbholzrichter
Vorsitzender Richter eines Holzgerichts, welches auf der Grundlage des lokal zeitlich geltenden Markenrechtes urteilt, besonders
in Holz- und Waldangelegenheiten (manchmal auch in Feldangelegenheiten), insbesondere das (westfälische) Holzding.-


Bedeutung: Wohl ursprünglich frei wählbares oder als Lehen vergebenes Amt, welches erblich geworden war.
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Organ der Markgenossenschaft, Leiter des Holzgerichtes nach der Markenverfassung, zwischen den Gerichstagungen oberster Verwalter der Mark.
 
'''Erbholzrichter:'''</br>
 
Wohl ursprünglich frei wählbares oder als Lehen vergebenes Amt, welches erblich geworden war.


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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2014, 09:44 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung:

Vorsitzender Richter eines Holzgerichts, welches auf der Grundlage des lokal zeitlich geltenden Markenrechtes urteilt, besonders in Holz- und Waldangelegenheiten (manchmal auch in Feldangelegenheiten), insbesondere das (westfälische) Holzding.-

Holzrichter::

Organ der Markgenossenschaft, Leiter des Holzgerichtes nach der Markenverfassung, zwischen den Gerichstagungen oberster Verwalter der Mark.

Erbholzrichter:

Wohl ursprünglich frei wählbares oder als Lehen vergebenes Amt, welches erblich geworden war.