Holzrichter: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2014, 09:44 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung:
Vorsitzender Richter eines Holzgerichts, welches auf der Grundlage des lokal zeitlich geltenden Markenrechtes urteilt, besonders in Holz- und Waldangelegenheiten (manchmal auch in Feldangelegenheiten), insbesondere das (westfälische) Holzding.-
Holzrichter::
Organ der Markgenossenschaft, Leiter des Holzgerichtes nach der Markenverfassung, zwischen den Gerichstagungen oberster Verwalter der Mark.
Erbholzrichter:
Wohl ursprünglich frei wählbares oder als Lehen vergebenes Amt, welches erblich geworden war.