Fiscus: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Vor 1802:''' Eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im [[Fürstbistum Münster]] lokal einerseits die landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als [[Advocatus Fisci]] zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war. Wir kennen Fiscäle Vertreter oder Anwälte als: | '''Vor 1802:''' Eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im [[Fürstbistum Münster]] lokal einerseits die landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als [[Advocatus Fisci]] zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war. Wir kennen Fiscäle Vertreter oder Anwälte als: | ||
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Version vom 17. Oktober 2014, 17:32 Uhr
Ableitung:
Fiscus, Fiscal, Fisci, vom lat. "Fiscalis"
Bedeutung:
Vor 1802: Eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im Fürstbistum Münster lokal einerseits die landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als Advocatus Fisci zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war. Wir kennen Fiscäle Vertreter oder Anwälte als: