Fiscus: Unterschied zwischen den Versionen

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Fiscus, Fiscal, Fisci, vom lat. "Fiscalis"  
Fiscus, Fiscal, Fisci, vom lat. "Fiscalis"  


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# Eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im [[Fürstbistum Münster]] lokal einerseits die  landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als [[Advocatus Fisci]] zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war.  
'''Vor 1802:''' Eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im [[Fürstbistum Münster]] lokal einerseits die  landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als [[Advocatus Fisci]] zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war.  
# Vollstreckungsdeamter (Urteilsvollstreckung)


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* [[Procurator Fisci]]  
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* [[Advocatus Fisci]]
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* Markenfiscus
* Markenfiscus (Domänenfiskus)


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]

Version vom 21. Oktober 2014, 17:29 Uhr

Ableitung:

Fiscus, Fiscal, Fisci, vom lat. "Fiscalis"

Bedeutung vor 1802:

  1. Eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im Fürstbistum Münster lokal einerseits die landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als Advocatus Fisci zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war.
  2. Vollstreckungsdeamter (Urteilsvollstreckung)

Varianten:
Wir kennen Fiscäle Vertreter oder Anwälte als: