Stadtgericht Horstmar: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Herrschaft Horstmar|Burg und  Herrschaft  Horstmar]] wurden im Jahre  1269 vom letzten Dynasten [[Grafschaft Rietberg|Friedrich v.  Rietberg]], Gemahl  der Beatrix von Horstmar, zwangsweise an den Bischof von Münster verkauft.
[[Herrschaft Horstmar|Burg und  Herrschaft  Horstmar]] wurden im Jahre  1269 vom letzten Dynasten [[Grafschaft Rietberg|Friedrich v.  Rietberg]], Gemahl  der Beatrix von Horstmar, zwangsweise an den Bischof von Münster verkauft.


Stadtrecht erhielt Horatmar wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die  bischöflichen  Stadtrichter, die  seit 1318 bezeugt sind,  wurden vom Bischof  mit  Zustimmung  der Burgmannen ernannt.  Beisitzer waren der Burgmann,  vier  Schöf¬fen und  2 weitere  Beisitzer  der  Stadt,  die  gleichfalls vom Bischof  ernannt wurden.
Stadtrecht erhielt Horatmar wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die  bischöflichen  Stadtrichter, die  seit 1318 bezeugt sind,  wurden vom Bischof  mit  Zustimmung  der Burgmannen ernannt.  Beisitzer waren der Burgmann,  vier  Schöffen und  2 weitere  Beisitzer  der  Stadt,  die  gleichfalls vom Bischof  ernannt wurden.


Vor der Säkularisation waren im Bezirk Horstmar ausser dem Stadtgericht folgende Gerichte zuständig:
===Rechtgrundlage===
* das  fürstbischöfliche [[Gogericht Hastehausen]]  
====Allgemeines Recht====
* das  fürstbischöfliche [[Gogericht Sandwelle]]
* Landrechte des Münsterlandes
* das  Domkapitularische Gogericht  Meest und 
* Lokale  [[Weistum|Weistümer]]
* das  Bentheim-Steinfurtiche Gogericht  Rüschau.<ref name="Oppenheim">'''Quelle:''' Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)</ref>
 
====Markenrecht====
* Lokal, sich zeitlich entwickelnde unterschiedliche Markenrechte.
 
===Regionalgerichte===
Vor der Säkularisation waren im Bezirk des Amsgerichtes Horstmar ausser dem Stadtgericht folgende Gerichte zuständig:
* fürstbischöflichs [[Gogericht Hastehausen]]  
* fürstbischöflichs [[Gogericht Sandwelle]]
* Domkapitularischs [[Gogericht  Meest]]
* Bentheim-Steinfurtiches [[Gogericht  Rüschau]] <ref name="Oppenheim">'''Quelle:''' Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)</ref>


===1776 Stadtgericht Horstmar===
===1776 Stadtgericht Horstmar===

Version vom 10. November 2014, 14:10 Uhr

Historische Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten >

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- Portal:Fürstbistum Münster > Fürstbistum Münster > Amt Horstmar (historisch) > Horstmar > Stadtgericht Horstmar

Zeitschiene vor 1803

Geschichte

Burg und Herrschaft Horstmar wurden im Jahre 1269 vom letzten Dynasten Friedrich v. Rietberg, Gemahl der Beatrix von Horstmar, zwangsweise an den Bischof von Münster verkauft.

Stadtrecht erhielt Horatmar wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Die bischöflichen Stadtrichter, die seit 1318 bezeugt sind, wurden vom Bischof mit Zustimmung der Burgmannen ernannt. Beisitzer waren der Burgmann, vier Schöffen und 2 weitere Beisitzer der Stadt, die gleichfalls vom Bischof ernannt wurden.

Rechtgrundlage

Allgemeines Recht

Markenrecht

  • Lokal, sich zeitlich entwickelnde unterschiedliche Markenrechte.

Regionalgerichte

Vor der Säkularisation waren im Bezirk des Amsgerichtes Horstmar ausser dem Stadtgericht folgende Gerichte zuständig:

1776 Stadtgericht Horstmar

Amt Horstmar (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

  • 1776 Richter zu Horstmar und Nienborg: Gerhard Balzer, der Rechten Doktor
  • 1776 Gerichtsschreiber: H. I. Goesmann
  • 1776 Fiskus und Hausvogt zu Horstmar u. des Gogerichts Sandwelle: Joan Friedr. Benner
  • 1776 Gerichtsschreiber zu Nienborg: Gerhard Grohne
  • 1776 Fiskus der Gerichte Nienborg und Metelen: Burchard Lohe [2]

1796 Stadtgericht Horstmar

Amt Horstmar (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

1802 Stadtgericht Horstmar

Amt Horstmar (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

Zeitschiene nach 1802

Preußische Gerichtsbarkeit

Im Jahr 1815 erhielt Horstmar ein Land- und Stadtgericht, welches in einem Privathaus mietweise untergebracht war. Gefängnisräume befanden sich im städtischen Rathaus. Im Jahre 1844 übertrug der Fürst zu Bentheim-Steinfurt zufolge eines Rezesses über die Rechtsverhältnisse des Fürstlich-Bentheimschen Hauses die Ausübung der ihm im Amt Rüschau zustehenden Gerichtsbarkeit dem Land- und Stadtgericht Horstmar.

Die Erkenntnisse, Verfügungen und anderen Verhandlungen dieses Land- und Stadtgerichts in Sachen, die aus dem Amt Rüschau herrührten, wurden unter der Benennung "Königlich Preußisches und Fürstlich Bentheim-Steinfurtisches Land- und Stadtgericht" ausgefertigt.

Im Jahre 1849 wurde das Land- und Stadtgericht aufgehoben und in eine Gerichtsdeputation des Kreisgerichts Steinfurt umgewandelt. Auch diese wurde im Jahre 1876 aufgelöst, von da ab wurden in Horstmar nur noch Gerichtstage von Steinfurt aus abgehalten. Die Geschäftsräume für die Deputation hatte die Stadt gegen eine Miete von 52 Talern für die Geschäftsräume und von 10 Talern für die Gefängnisräume zur Verfügung gestellt. [1]

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 Quelle: Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)
  2. Quelle: 1776 Adreßcalender des Hochstifts Münster. Hrsg. Coppenrath
  3. Quelle: 1796 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender
  4. Quelle: 1802 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender
  5. Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812.

Archiv

Bibliografie