Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/062: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Dezember 2014, 17:09 Uhr
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in Äcker und Wiesen anzufprechen. 1853 werden die Stockäcker mit 12 Morgen 1 Viertel 54 Ruten gegen 3350 fl abgetreten an den Forstfiskus und von diesem an die Gemeinde. Die Gemeinde bekommt nun 673 Morgen 80 Ruten Wald und 12 Morgen Feld als Eigen- tum und eine Geldentschädigung von 662 Jst-. Diese Acker und das Aufgeld von 662 oft-, sowie der jeweilige Pachtertrag von der Jagd (800 syst-) aus dieser Fläche wurde zu Allmendgut erklärt, dessen Eigentum der Gemeinde, dessen Genuß aber den Bürgern zustehe. — Seit 1871 bekommt der Bürgermeister und die vier Gemeinderäte kein Besoldungsholz mehr, sondern Gehalt oder Diäten aus der Gemeindekasse. — Seit 1875 sind 246 Bürger festgesetzt, die das Gabholz unter sich verteilen. Die Bürgerwitwen, die ihr Vermögen bereits an ihre Kinder Verteilt haben, erhalten nur die Hälfte des Genusses. Seit der Eingemeindung zu Karlsruhe, 1. Januar 1907, wird eine bestimmte Geldentschädigung gegeben·
3. Die Weidgerechtigkeit
auf den abgeernteten Feldern und in den Wäldern der Gemarkung war wegen der Kühe, Pferde und Schweine sehr wichtig und führte deshalb oft zu Streitigkeiten und Vergleichen. So wurde schon am 27. Juli 1476 ein Vergleich festgelegt, zwischen der Stadt Ettlingen und denen von Rüppurr, über Eckerich und Waidgang und durch einen Markstein bestätigt. — Ahnliches fand 1540·statt zwischen dem Freiherrn Batt v. Rüppurr und der Stadt Ettlingen. — 1740 heißt es im Lagerbuch: Die Untertanen haben Waidgang, aber ganz nach Bestimmung der Herrschaft — 1749 hatte die Gemeinde Rüppurr auf den Stupfeläckern einen achttägigen Waidbetrieb, aber sie hat das nicht beachtet, sondern mehr Tage waiden lassen; für jedes Tier wird deshalb eine Strafe erhoben. Auch die Waidgerechtigkeit auf den Schloßwiefen wurde sehr überschritten, deshalb wird die Gemeinde auf ihr Lagerbuch aufmerksam gemacht. —- 1778, den 18. Januar- kommt zwischen Ettlingen und der Herrschaft ein Vergleich zustande über Eigentum, Schatzungs- und Waidrecht der Rüppurrer Wiese nnd des Harbruchs — 1781 wehrt sich die Gemeinde, daß ihr schon so manche Vergünstigung und Gerechtigkeit entzogen worden fei. Es« geschehe dies aus der Ursach, weil die hiesigen armen Einwohner nach und nach so eingeschränkt werden, daß wir uns bald nimmer als- rechtschaffene Untertanen ernähren können. Die sogen. Hägenichs- wiese, die ehedem ein Wald gewesen, haben wir mit Ettlingen ge- meinsam betreiben dürfen. Dies ist aber schon lange verboten. Die Dämme und Gräben hier haben wir benutzen dürfen, auch dies ift uns genommen und noch auf andern Orten, so daß wir den Unter- gang voraussehen. — Nun wurde noch im selben Jahr für den von-