Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/063: Unterschied zwischen den Versionen

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Wolfartsweier ä 4 fl 35 Kr. = 355 fl 40 Kr.
Wolfartsweier ä 4 fl 35 Kr. = 355 fl 40 Kr.


4. Eine weitere Einnahme bildete die Fisch erei.
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===4. Eine weitere Einnahme bildete die Fischerei.===
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Die Alb bei ihrem früher klaren und frischen Gebirgswasser
Die Alb bei ihrem früher klaren und frischen Gebirgswasser

Version vom 2. Dezember 2014, 17:10 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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langen Jahren her genossenen Waidgang auf den Feldern und Wäldern des Guts, von der Herrschaft ein Stück Land, 45 Morgen Wiesen als ein Allmend gnädig überlassen, um solches unter die Gemeinde gleichlich auszuteilen, aber mit der Bedingung, wenn der Markgraf oder seine Nachfolger es ändern wollten, könne es wieder nach alter Ubung gehalten werden. Die 45"-2 Morgen würden dann wieder der Herrschaft zufallen. Diese Morgen wurden alsbald verteilt, der Pfarr- und Schuldienst erhielten auch je VI Morgen, Es waren damals 85 Personen. Später wurde der Ertrag der Wiesen für die Gemeindekasse verkauft. Gegen diese Verteilung wurde protestiert, da der Schnltheiß es nur denen wolle zukommen lassen, die Vieh haben und die andern müßten leer ausgehen. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. — 1758 wollen die Hiesigen, laut Eingabe, die Fauden- bruchwiese als Waidplatz. Sie haben viel Vieh, 80 Melkkühe und 40 Stück Jungvieh, ohne das, das aus dem Schloß dazugetrieben wird. Ihre frühere Waid haben sie Verloren, indem ein junger Schlag daraus gemacht worden sei. Die Wiese wurde nun versteigert und kam an den Wirt Klein zum Darmstädter Hof in Karlsruhe um 4 fl 30 Kr. per Morgen, auf drei Jahre. Die Hiesigen haben nicht gesteigert. 1761 wurde sie wieder verpachtet und es wurden 150 fl mehr erlöst, denn« vorher. 1764 kommt sie an den Schultheiß von Wolfartsweier ä 4 fl 35 Kr. = 355 fl 40 Kr.

4. Eine weitere Einnahme bildete die Fischerei.

Die Alb bei ihrem früher klaren und frischen Gebirgswasser war sehr fischreich und lieferte, wie jetzt noch die Alten erzählen, manches Mittagessen mit rasch gefangenen großen und schmackhaften Forellen. Ebenso fis chreich waren früher die Seen, die hier existierten: Der Ettlingersee, der große See, 96 Morgen, der Wolfsee, 61 Morgen, der Rüppurrersee, der Entensee, der Untersee. So lange sie nicht trocken gelegt und zu Wiesen umgewandelt waren, dienten sie jeder- mann zu einem kleinen Verdienst. Es ist deshalb selbstverständlich, daß über das Fischrecht allerlei Reibereien entstanden.

So fand schon 1508 am 27. Juli ein Vergleich statt szwischen der Herrschaft und der Gemeinde Ettlingen wegen des Grabens, der das Wasser in den Rüppurrer See trägt, auch wegen eines Vorzugs- rechtes der Ettlinger auf den dem Seeknecht gehörigen Acker am Rüppurrer See; auch wegen des Viehtränkrechts der Ettlinger in demselbigen See. 1716 wird geklagt: Jm Rüppurrer See werde unberechtigt gefischt. Die Ettlinger haben ein Recht darauf, aber der Herrschast zu Rüppurr gebührt die Hälfte. — 1738 wird das Fischen in der Alb dem Müller Albrecht Biterolf auf 3 Jahre um jährlich 9 fl verpachtet. — 1747 wurde der sog. Fischstein, der die Grenze