Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/024: Unterschied zwischen den Versionen

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einem Baum- und Krautgarten. Endlich hat er auch einen Alltnend-
einem Baum- und Krautgarten. Endlich hat er auch einen Alltnend-
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Kirch, auch zwei Morgen ein Viertel Wiesen und ist frei von Fronden.
Kirch, auch zwei Morgen ein Viertel Wiesen und ist frei von Fronden.
Der große Frucht und Weinzehnte gehört dem Kloster Lichtental als
Der große Frucht und Weinzehnte gehört dem Kloster Lichtental als
dem Kollator der Pfarrei Ettlingen, ebenso der kleine Zehnte· Nur
dem <tt>Kollator</tt> der Pfarrei Ettlingen, ebenso der kleine Zehnte. Nur
die zum Schloß gehörigen Güter sind zehntfrei.« Das Kloster hat
die zum Schloß gehörigen Güter sind zehntfrei.Das Kloster hat
somit den Prozeß vollständig gewonnen, aber die großen Opfer, die Bat
somit den Prozeß vollständig gewonnen, aber die großen Opfer, die Bat
gebracht hat, waren nicht vergeblich, ihnen hat Rüppurr die Erhaltung
gebracht hat, waren nicht vergeblich, ihnen hat Rüppurr die Erhaltung
der evangelischen Religion zu verdanken. ,
der evangelischen Religion zu verdanken.


1596 bestätigt Kaiser Rudolf Il. den Kauf des Guts. Nach
{{NE}}1596 bestätigt Kaiser Rudolf II. den Kauf des Guts. Nach
Sachs IV 237 und Citat ans Gylmann suppl. camer. IV 4, 2 p. 124
Sachs IV 237 und Citat ans Gylmann <tt>Suppl. camer. IV 4, 2 p. 124</tt>
ist durch obigen Kauf nur die eine Hälfte des Dorfes Rüppurr aus
ist durch obigen Kauf nur die eine Hälfte des Dorfes Rüppurr aus
der Hand der Herren von Rüppurr in die des Markgrafen Ernst Fr.
der Hand der Herren von Rüppurr in die des Markgrafen Ernst Fr.
übergegangen, und die andere Hälfte des Dorfes kaufte derselbe
übergegangen, und die andere Hälfte des Dorfes kaufte derselbe
Markgraf 1603 von den Kindern des Bat von Riippurr um 51000 fl.
Markgraf 1603 von den Kindern des Bat von Rüppurr um 51000 fl.
Denn ein Kausbrief vom 13. Juni 1603 lautet: ,,öber den halben
Denn ein Kaufbrief vom 13. Juni 1603 lautet: „über den halben
Teil vom Schloß und Dorf Rüppurr zwischen Karl Ruprecht und
Teil vom Schloß und Dorf Rüppurr zwischen Karl Ruprecht und
Bat Ludwig, Gebrüder von Rüppurr für uns selbst und sodann
Bat Ludwig, Gebrüder von Rüppurr für uns selbst und sodann
Karl von Remchingen, fürstlich württemberg. Obervogt zu Wildberg .
Karl von Remchingen, fürstlich württemberg. Obervogt zu Wildberg
und Kaspar Melchior von Angeloch, Ph. Christof von Münchingen,
und Kaspar Melchior von Angeloch, Ph. Christof von Münchingen,
weiland Bats von Rieppur nachgelassener minderjähriger Söhne und
weiland Bats von Rieppur nachgelassener minderjähriger Söhne und
Töchter Jörg, Ludwig, Amalia und Ursula, an dem kaiserlichen
Töchter Jörg, Ludwig, Amalia und Ursula, an dem kaiserlichen
Kammergericht confirmierte Vormünder — und zwischen Ernst Friedrich
Kammergericht confirmierte Vormünder — und zwischen Ernst Friedrich
Markgraf zu Baden und Hochberg mit samt dazu gehörigen Unter-
Markgraf zu Baden und Hochberg mit samt dazu gehörigen Untertanen
tanen und Ackhern, Felder, Wiesen, Wälder, Brüchern, Söhen, Gärten,
und Äckhern, Felder, Wiesen, Wälder, Brüchern, Söhen, Gärten,
Wasser, Weiden, Gerichten, Zwinger, Beet, Umgelden, Diensten, Fron-
Wasser, Weiden, Gerichten, Zwinger, Beet, Umgelden, Diensten, Frondiensten,
diensten, Renten, Gülten, Gefällen und Einkommen, Rechten und
Renten, Gülten, Gefällen und Einkommen, Rechten und
Gerechtigkeiten.« Von den 51000 fl. wurden 35 207 fl. 35 Kreuzer
Gerechtigkeiten.Von den 51000 fl. wurden 35 207 fl. 35 Kreuzer
bar bezahlt und der Rest verzinst. Jeder der Töchter wird zum
bar bezahlt und der Rest verzinst. Jeder der Töchter wird zum
Heiratsgut und Hochzeit 2000 Gulden samt landläufigen Zins zu-
Heiratsgut und Hochzeit 2000 Gulden samt landläufigen Zins zugewiesen.
gewiesen. Copialbuch 169, 1051 a. p. 73—90.
Copialbuch 169, 1051 a. p. 73—90.


Somit hatte das Geschlecht Rüppurr seinen alten Stammsitz auf-
{{NE}}Somit hatte das Geschlecht Rüppurr seinen alten Stammsitz aufgeben
geben müssen. Doch waren die Markgrafen dem Geschlecht zugetan·
müssen. Doch waren die Markgrafen dem Geschlecht zugetan.
Denn bereits 1584, als der Prozeß in Speier noch bestand, belehnte die
Denn bereits 1584, als der Prozeß in Speier noch bestand, belehnte die
Herrschaft Baden die Rippur mit Schloß Obermönsheim bei Pforzheim
Herrschaft Baden die Rippur mit Schloß Obermönsheim bei Pforzheim
in Württemberg Schon 1561 hatte Batt von Rieppur von dem Mark-
in Württemberg Schon 1561 hatte Batt von Rieppur von dem Markgrafen
grafen Karl von Baden die Lehensfolge zugesichert erhalten. Es waren
Karl von Baden die Lehensfolge zugesichert erhalten. Es waren
allerdings bedeutend kleinere Güter als das Gut zu Rüppurr, wie
allerdings bedeutend kleinere Güter als das Gut zu Rüppurr, wie
aus dem Kaufpreis und den Zinsen hervorgeht, aber es war doch
aus dem Kaufpreis und den Zinsen hervorgeht, aber es war doch
etwas. Das Schloßgut Rüppurr ist 712 Morgen groß; jenesnur
etwas. Das Schloßgut Rüppurr ist 712 Morgen groß; jenes nur
400, (Scheibenhardt 267, Gottsau 1038 Morgen). 1781 kamen,
400, (Scheibenhardt 267, Gottsau 1038 Morgen). 1781 kamen,
um dies kurz hier zu bemerken, durch Heirat mit der letzten Riippurr
um dies kurz hier zu bemerken, durch Heirat mit der letzten Rüppurr
die Herren von Phull, in Besitz des Mönsheimer Gutes, daher der
die Herren von Phull, in Besitz des Mönsheimer Gutes, daher der

Version vom 25. Juli 2015, 10:23 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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einem Baum- und Krautgarten. Endlich hat er auch einen Alltnend- Krautgarten. Der Meßner hat zu genießen den Kirchgarten bei der Kirch, auch zwei Morgen ein Viertel Wiesen und ist frei von Fronden. Der große Frucht und Weinzehnte gehört dem Kloster Lichtental als dem Kollator der Pfarrei Ettlingen, ebenso der kleine Zehnte. Nur die zum Schloß gehörigen Güter sind zehntfrei.” Das Kloster hat somit den Prozeß vollständig gewonnen, aber die großen Opfer, die Bat gebracht hat, waren nicht vergeblich, ihnen hat Rüppurr die Erhaltung der evangelischen Religion zu verdanken.

      1596 bestätigt Kaiser Rudolf II. den Kauf des Guts. Nach Sachs IV 237 und Citat ans Gylmann Suppl. camer. IV 4, 2 p. 124 ist durch obigen Kauf nur die eine Hälfte des Dorfes Rüppurr aus der Hand der Herren von Rüppurr in die des Markgrafen Ernst Fr. übergegangen, und die andere Hälfte des Dorfes kaufte derselbe Markgraf 1603 von den Kindern des Bat von Rüppurr um 51000 fl. Denn ein Kaufbrief vom 13. Juni 1603 lautet: „über den halben Teil vom Schloß und Dorf Rüppurr zwischen Karl Ruprecht und Bat Ludwig, Gebrüder von Rüppurr für uns selbst und sodann Karl von Remchingen, fürstlich württemberg. Obervogt zu Wildberg und Kaspar Melchior von Angeloch, Ph. Christof von Münchingen, weiland Bats von Rieppur nachgelassener minderjähriger Söhne und Töchter Jörg, Ludwig, Amalia und Ursula, an dem kaiserlichen Kammergericht confirmierte Vormünder — und zwischen Ernst Friedrich Markgraf zu Baden und Hochberg mit samt dazu gehörigen Untertanen und Äckhern, Felder, Wiesen, Wälder, Brüchern, Söhen, Gärten, Wasser, Weiden, Gerichten, Zwinger, Beet, Umgelden, Diensten, Frondiensten, Renten, Gülten, Gefällen und Einkommen, Rechten und Gerechtigkeiten.” Von den 51000 fl. wurden 35 207 fl. 35 Kreuzer bar bezahlt und der Rest verzinst. Jeder der Töchter wird zum Heiratsgut und Hochzeit 2000 Gulden samt landläufigen Zins zugewiesen. Copialbuch 169, 1051 a. p. 73—90.

      Somit hatte das Geschlecht Rüppurr seinen alten Stammsitz aufgeben müssen. Doch waren die Markgrafen dem Geschlecht zugetan. Denn bereits 1584, als der Prozeß in Speier noch bestand, belehnte die Herrschaft Baden die Rippur mit Schloß Obermönsheim bei Pforzheim in Württemberg Schon 1561 hatte Batt von Rieppur von dem Markgrafen Karl von Baden die Lehensfolge zugesichert erhalten. Es waren allerdings bedeutend kleinere Güter als das Gut zu Rüppurr, wie aus dem Kaufpreis und den Zinsen hervorgeht, aber es war doch etwas. Das Schloßgut Rüppurr ist 712 Morgen groß; jenes nur 400, (Scheibenhardt 267, Gottsau 1038 Morgen). 1781 kamen, um dies kurz hier zu bemerken, durch Heirat mit der letzten Rüppurr die Herren von Phull, in Besitz des Mönsheimer Gutes, daher der