Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/042: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}1) Es solle künftig bei Hochzeiten die Morgensuppe und Schlaftrünke,
 
wie auch an beiden Hochzeittagen die Nachtimbisse abgestellt
1) Es solle künftig bei Hochzeiten die Morgensuppe und Schlaf-
trünke, wie auch an beiden Hochzeittagen die Nachtimbisse abgestellt
werden. Bei Kindtaufen dürfe höchstens ein einziger Tisch Weiber
werden. Bei Kindtaufen dürfe höchstens ein einziger Tisch Weiber
mitfeiern. Bei diesen und anderen Gastereien dürfen nicht über 5
mitfeiern. Bei diesen und anderen Gastereien dürfen nicht über 5
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unnachsichtig gestraft.
unnachsichtig gestraft.


2) Bei den Feldrügungen soll das übliche Geld nicht mehr ver-
{{NE}}2) Bei den Feldrügungen soll das übliche Geld nicht mehr verzehrt,
zehrt, sondern jeder Gemeinde zum Besten angewendet werden.
sondern jeder Gemeinde zum Besten angewendet werden.


Z) Wegen der Kleidung, mit der viel unnützer Aufwand ge-
{{NE}}Z) Wegen der Kleidung, mit der viel unnützer Aufwand getrieben
trieben werde, wird eine notwendige Ordnung erlassen.
werde, wird eine notwendige Ordnung erlassen.


4) Wer mit Wein und Frucht handelt, soll von jedem Malter
{{NE}}4) Wer mit Wein und Frucht handelt, soll von jedem Malter
1 Batzen (4 Kreuzer) und von jeder Ohm Wein 6 Kreuzer entrichten.
1 Batzen (4 Kreuzer) und von jeder Ohm Wein 6 Kreuzer entrichten.


5) Die Abzugsgebühr wird von 10 fl aus 12 fl erhöht. Diese
{{NE}}5) Die Abzugsgebühr wird von 10 fl aus 12 fl erhöht. Diese
2 fl erhält die Landschaft.
2 fl erhält die Landschaft.


6) Jeder Untertan muß von jedem Schwein 6 Pfennig geben.
{{NE}}6) Jeder Untertan muß von jedem Schwein 6 Pfennig geben.


7) Jeder neue Bürger soll über das herkömmliche Bürger-
{{NE}}7) Jeder neue Bürger soll über das herkömmliche Bürgerannahmegeld
annahmegeld noch 2 fl an die Landschaft zahlen.
noch 2 fl an die Landschaft zahlen.


1633 wird von dem Keller gefragt, ob das Stück Weideplatz,
{{NE}}1633 wird von dem Keller gefragt, ob das Stück Weideplatz,
4 Morgen groß und 2 Morgen bei der Zenlach gelegen, so die Herr-
4 Morgen groß und 2 Morgen bei der Zenlach gelegen, so die Herrschaft
schaft der Gemeinde Rüppurr gegen jährlich 2 fl Zins zu einer Wiese
der Gemeinde Rüppurr gegen jährlich 2 fl Zins zu einer Wiese
überlassen habe, den die Gemeinde aber nun verkauft und nie einen ,
überlassen habe, den die Gemeinde aber nun verkauft und nie einen
Zins davon bezahlt habe, ihr eigentümlich überlassen worden sei. —
Zins davon bezahlt habe, ihr eigentümlich überlassen worden sei. —
1661 wird in einer Rechnung bemerkt, daß die Froner täglich 12 Kreuzer
1661 wird in einer Rechnung bemerkt, daß die Froner täglich 12 Kreuzer
bekommen und eine Maß Wein, wie üblich. — 1676 werden die
bekommen und eine Maß Wein, wie üblich. — 1676 werden die
40 Morgen Herrschaftswies en auf Ettlinger und Rüppurrer Gemarkung
40 Morgen Herrschaftswiesen auf Ettlinger und Rüppurrer Gemarkung
eingesteint durch 50 Steine mit fürstlichem Wappen.
eingesteint durch 50 Steine mit fürstlichem Wappen.


Von 1688—99, also für 12 Jahre, bleiben zu Rüppurr der
{{NE}}Von 1688—99, also für 12 Jahre, bleiben zu Rüppurr der
gnädigsten Herrschaft in Rückstand an Geld 323 fl, Kapaunen  
gnädigsten Herrschaft in Rückstand an Geld 323 fl, Kapaunen 33
Stück, Gänse 99 Stük, alte Hennen 264, junge Hennen 818, Käß
Stück, Gänse 99 Stück, alte Hennen 264, junge Hennen 818, Käß
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1760, Roggen 639 Malter 3 Viertel, Haber 10 Malter. —- ¾ wird
erlassen, aber das letzte Viertel muß in den nächsten Jahren bezahlt werden.
erlassen, aber das letzte Viertel muß in den nächsten Jahren bezahlt werden.


1688 hatte Rüppurr wieder 20 Bürger, 1698 aber nur 10. —
{{NE}}1688 hatte Rüppurr wieder 20 Bürger, 1698 aber nur 10. —
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Wolfartsweier hatte sechs Häuser mit einem Schaden von 9840 fl verloren,
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Rüppurr zwar kein Haus, aber 11039 fl Schaden.


Ahnlich war es in anderen Hardtorten Die Felder lagen zum
{{NE}}Ahnlich war es in anderen Hardtorten Die Felder lagen zum
Teil herrenlos und unbebaut, die halbe Gemarkung wurde Weide-
Teil herrenlos und unbebaut, die halbe Gemarkung wurde Weideland.
land. Von der Entwertung des Bodens geben die Güterpreise eine
Von der Entwertung des Bodens geben die Güterpreise eine
Vorstellung Nach 1692 wurde für 1 Viertel Acker 4’X2 fl bezahlt,
Vorstellung Nach 1692 wurde für 1 Viertel Acker fl bezahlt,
für Ijg Morgen Wiesen 4 fl, während 1687 der Morgen Wiesen
für ½ Morgen Wiesen 4 fl, während 1687 der Morgen Wiesen
293 fl gegolten hatte. — 1691 überfielen französische Truppen von
293 fl gegolten hatte. — 1691 überfielen französische Truppen von
Hagenbach aus Stadt und Amt Durlach weil die Contribution nicht
Hagenbach aus Stadt und Amt Durlach weil die Contribution nicht
bezahlt worden war, und nahmen eine Anzahl Männer, darunter
bezahlt worden war, und nahmen eine Anzahl Männer, darunter
zwei von hier, als Geiseln nach Philippsburg
zwei von hier, als Geiseln nach Philippsburg.

Version vom 29. Juli 2015, 15:49 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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      1) Es solle künftig bei Hochzeiten die Morgensuppe und Schlaftrünke, wie auch an beiden Hochzeittagen die Nachtimbisse abgestellt werden. Bei Kindtaufen dürfe höchstens ein einziger Tisch Weiber mitfeiern. Bei diesen und anderen Gastereien dürfen nicht über 5 oder höchstens 6 Essen aufgetragen werden. Uebertretungen werden unnachsichtig gestraft.

      2) Bei den Feldrügungen soll das übliche Geld nicht mehr verzehrt, sondern jeder Gemeinde zum Besten angewendet werden.

      Z) Wegen der Kleidung, mit der viel unnützer Aufwand getrieben werde, wird eine notwendige Ordnung erlassen.

      4) Wer mit Wein und Frucht handelt, soll von jedem Malter 1 Batzen (4 Kreuzer) und von jeder Ohm Wein 6 Kreuzer entrichten.

      5) Die Abzugsgebühr wird von 10 fl aus 12 fl erhöht. Diese 2 fl erhält die Landschaft.

      6) Jeder Untertan muß von jedem Schwein 6 Pfennig geben.

      7) Jeder neue Bürger soll über das herkömmliche Bürgerannahmegeld noch 2 fl an die Landschaft zahlen.

      1633 wird von dem Keller gefragt, ob das Stück Weideplatz, 4 Morgen groß und 2 Morgen bei der Zenlach gelegen, so die Herrschaft der Gemeinde Rüppurr gegen jährlich 2 fl Zins zu einer Wiese überlassen habe, den die Gemeinde aber nun verkauft und nie einen Zins davon bezahlt habe, ihr eigentümlich überlassen worden sei. — 1661 wird in einer Rechnung bemerkt, daß die Froner täglich 12 Kreuzer bekommen und eine Maß Wein, wie üblich. — 1676 werden die 40 Morgen Herrschaftswiesen auf Ettlinger und Rüppurrer Gemarkung eingesteint durch 50 Steine mit fürstlichem Wappen.

      Von 1688—99, also für 12 Jahre, bleiben zu Rüppurr der gnädigsten Herrschaft in Rückstand an Geld 323 fl, Kapaunen 33 Stück, Gänse 99 Stück, alte Hennen 264, junge Hennen 818, Käß 1760, Roggen 639 Malter 3 Viertel, Haber 10 Malter. —- ¾ wird erlassen, aber das letzte Viertel muß in den nächsten Jahren bezahlt werden.

      1688 hatte Rüppurr wieder 20 Bürger, 1698 aber nur 10. — Wolfartsweier hatte sechs Häuser mit einem Schaden von 9840 fl verloren, Rüppurr zwar kein Haus, aber 11039 fl Schaden.

      Ahnlich war es in anderen Hardtorten Die Felder lagen zum Teil herrenlos und unbebaut, die halbe Gemarkung wurde Weideland. Von der Entwertung des Bodens geben die Güterpreise eine Vorstellung Nach 1692 wurde für 1 Viertel Acker 4½ fl bezahlt, für ½ Morgen Wiesen 4 fl, während 1687 der Morgen Wiesen 293 fl gegolten hatte. — 1691 überfielen französische Truppen von Hagenbach aus Stadt und Amt Durlach weil die Contribution nicht bezahlt worden war, und nahmen eine Anzahl Männer, darunter zwei von hier, als Geiseln nach Philippsburg.