Colonus: Unterschied zwischen den Versionen
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* | * Colōnus (lat.), der Pächtercolonus, auch '''Colon''', '''Coloni''', Col. (Abk.) oder '''Kolon'''. | ||
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:Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als [[Selbsthöriger]], ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff [[Conductor]]. | :Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als [[Selbsthöriger]], ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff [[Conductor]]. | ||
Version vom 21. August 2015, 16:25 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > colonus
Amtssprache
- Colōnus (lat.), der Pächtercolonus, auch Colon, Coloni, Col. (Abk.) oder Kolon.
Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- Pächter, Aufsitzer eines Erbzinsgutes, Erbpachthofes, eines Erbgewinnrechts oder Meierrechtes [1]
- Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als Selbsthöriger, ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff Conductor.
- Quelle(n)