Fiscus (Münsterland): Unterschied zwischen den Versionen

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;1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster:  die öffentlichen Kasse als Staatskasse (Z.B. des [[Fürstbistums Münster]])
;1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster:  die öffentlichen Kasse als Staatskasse (Z.B. des [[Fürstbistum Münster|Fürstbistums Münster]])


;2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: für die lokale Vollstreckungsbehörde der Executor des Hochrichterlichen Straffbefehls   
;2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: für die lokale Vollstreckungsbehörde der Executor des Hochrichterlichen Straffbefehls   

Version vom 26. August 2015, 15:13 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Fiscus (Münsterland)

Amtssprache

Berufsbezeichnung


1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
die öffentlichen Kasse als Staatskasse (Z.B. des Fürstbistums Münster)
2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
für die lokale Vollstreckungsbehörde der Executor des Hochrichterlichen Straffbefehls
3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
als Advocatus Fisci der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amstrentmeisters). [1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Goethe-Wörterbuch. Hg. v. der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (1978)