Amtsblatt G 1862 No.52 Verord.466: Unterschied zwischen den Versionen

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::§1. Das evangelische Kirchspiel Gr.-Carpowen wird gebildet:
::§1. Das evangelische Kirchspiel Gr.-Carpowen wird gebildet:
:::'''A.''' aus folgenden Ortschaften des Kirchspiels Nordenburg:  
:::'''A.''' aus folgenden Ortschaften des Kirchspiels Nordenburg:  
:::: Abelline Rittergut und Dorf, Kein Carpowen adl. Dorf, Charlottenruh adl. Vorwerk,  
:::: Abelline Rittergut und Dorf, Klein Carpowen adl. Dorf, Charlottenruh adl. Vorwerk,  
::Alle diese Ortschaften werden zur evangelischen Parochie Orlowen eingepfarrt.
::Alle diese Ortschaften werden zur evangelischen Parochie Orlowen eingepfarrt.
::Zu derselben gehören ferner:
::Zu derselben gehören ferner:

Version vom 11. Januar 2016, 19:59 Uhr

  • 20.10/8.11.1862, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.52, Verordnung No.466
Bekanntmachung des Königl. Konsistoriums zu Königsberg und der Königl. Regierungen zu Königsberg und Gumbinnen.
No.466 Die nachstehenden Urkunden, betreffend die Bildung des neuen Kirchspiels Gr.-Carpowen, Kreises Darkehmen, aus Ortschaften der Kirchspiele Nordenburg und Trempen, werden, nachdem sie von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständni? mit dem evangelischen Ober-Kirchrath bestätigt worden, hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die in denselben enthaltenen Bestimmungen mit dem 1sten Januar 1863 ins Leben treten.
Urkunde
betreffend derErection des evangelischen Kirchspiels Gr.-Carpowen, Kreies Darkehmen.
Der nordöstliche Theil des Kirchspiel Nordenburg, Kreies Gerdauen, und der westliche Theil des Kirchspiels Trempen, Kreises Darkehmen, sind bisher kirchlich sehr mangelhaft versorgt gewesen, indem die dortgelegenen Ortschaften von den Kirchort sehr weit entfernt sind. Es ist deshalb bereits im Jahre 1847 ein provisorischer Hilfsgeistlicher für die Ortschaften angestellt, und in Gr.-Carpowen, stanioniert worden. Nachdem nunmehr die vorbereitenden VerhandlungenBehufs-Constituuirung des evangelischen beendigt sind ist mit Genehmigung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten und des evangelischen Oberrath die nachstehende Erektions-Urkunde ausgefertigt.
§1. Das evangelische Kirchspiel Gr.-Carpowen wird gebildet:
A. aus folgenden Ortschaften des Kirchspiels Nordenburg:
Abelline Rittergut und Dorf, Klein Carpowen adl. Dorf, Charlottenruh adl. Vorwerk,
Alle diese Ortschaften werden zur evangelischen Parochie Orlowen eingepfarrt.
Zu derselben gehören ferner:
B. Alle evangelischen Einwohner von einzelnen Ansiedlungen und Abbauten, welche sich innerhalb des .....
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, Nr.52, Verordnung Nr.466, S.319-326 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums