Die Kirchenbücher in Baden (1957)/50: Unterschied zwischen den Versionen

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in Würubg. I 1722 amtlich.
in Würubg. I 1722 amtlich.


'*• Vgl, Ed. Edelmann, Verkündbücher u. Fam.-forsclitmg, Oberrhein. Pastoralblatt
115 Vgl, Ed. Edelmann, Verkündbücher u. Fam.-forsclitmg, Oberrhein. Pastoralblatt
1941, 8. — Eil) Erlaß des Erasb. Ordinariats ordnete 1940 die Sammlung U. Ver.
1941, 8. Eil) Erlaß des Erasb. Ordinariats ordnete 1940 die Sammlung U. Ver.
Zeichnung der Verkündbücher u. ihre Aufbewahrung bei den KB an — J. Ebnet
Zeichnung der Verkündbücher u. ihre Aufbewahrung bei den KB an J. Ebnet
Das Verkündbuch, Oberrhein. Pastoralbl. 1905, 292 f.
Das Verkündbuch, Oberrhein. Pastoralbl. 1905, 292 f.


Iir' In e Gebieten hat man mit Verzeichnung und Herausgabe der Leichenpredigten
Iir' In e Gebieten hat man mit Verzeichnung und Herausgabe der Leichenpredigten
begonnen. Vgl. O. Dammann, Leichenprcdigten u. Lcichengcdichle der Univers.-Bib]
begonnen. Vgl. O. Dammann, Leichenprcdigten u. Leichengedichte der Univers.-Bib]
Heidelberg. Archiv I Si 1936 u. Wecken, Taschenbuch (1951), S. 192 f.
Heidelberg. Archiv I Si 1936 u. Wecken, Taschenbuch (1951), S. 192 f.


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Version vom 17. Januar 2016, 11:01 Uhr

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Die Kirchenbücher in Baden (1957)
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gelischen Orten mit denselben Bezeichnungen. Sie sind oft Familienweis^ angelegt wie der Status animarum, um die Abendmahlsteilnahme zu übet',, sehen. Manchmal sind diese Register mit dem Seelenbeschricb verbunden, Ähnliches stellen die iinlkoinmunikanlenregister oder Konfirmanden, bücberui dar. Sie heißen auch Katcchumenenverzeichnissc, Kinderexamen- register. Dfl sie Namen und Herkunft, Geburtsort und Geburtstag, auef, Taufort, angeben, können sie in Zeiten und Gegenden mit starkem BevöL kerungswechscl Hinweise auf die Herkunft der liingetragenen bieten.

5. Verkünd- u/id Aujgebolsbücher geben oft in den Eheau [geboten den sonst nicht bekannten Trauort an, klären die Abstammung der Brautleute. In der Verkündigung von Seelenmessen können möglicherweise die Nameh, von auswärts Verstorbenen, die im KB nicht festzustellen wären, bekann^ oder zweifelhafte Namen und Eumilienzugehorigkcit durch das Verkündbuc|, entziffert werden. Gelegentlich sind Einträge statt in das KB in die Ver. kündhüclier geraten (Buchen 1732) ¦".

6. Auch Agenden, Almosenrechnungen, Kirchenstuhlbücher, Totenzetteü Grabmälerverzeichnisse, in evangelischen Gebieten die Leichenprcdigtbüchec und -Sammlungen11*, auf katholischer Seite die BruderschaftsverÄelchnissfr

können auszuwerten sein.

7. Pfarrchroniken, Stiftungs-(Heiligen-)Rechnungen, Salbttcher, Urbare, Inventare u.s.w. können sodann wegen der darin vorkommenden Nameti der Familienforschung dienen. In den vielfach noch erhaltenen Kirchen- rechnungen finden sieh Namen von Pfarrern, Mesnern, Lehrern, Stiftern von Zins/ahlern und Handwerkern.

S. Die Konsistorienbücbsr reformierter Gemeinden enthalten Protokolle über die Durchführung der kirchlichen Ordnung, Ahndung von Verstößen (uneheliche Geburt u. a.) und können wertvolle familienkundliche Auf- schlüsse geben.

9. In den Pfarr- und Dekanatsarchiven (z.T. in Mitteilungen der Bad. rlifttor. Commission verzeichnet) findet sich manches Aktenmaterial, '£¦¦ B. über Ehedispense. Eine Verzeichnung und Brschlieflung dieses Materials wäre sehr zu wünschen, da es an vielen Orten ganz unbeachtet der Gefahr des Verlustes ausgesetzt ist.

111 Im o Bereich kommt verhälmism. spät erst die Bezeichnung Konfirmation auf in Würubg. I 1722 amtlich.

115 Vgl, Ed. Edelmann, Verkündbücher u. Fam.-forsclitmg, Oberrhein. Pastoralblatt 1941, 8. — Eil) Erlaß des Erasb. Ordinariats ordnete 1940 die Sammlung U. Ver. Zeichnung der Verkündbücher u. ihre Aufbewahrung bei den KB an — J. Ebnet Das Verkündbuch, Oberrhein. Pastoralbl. 1905, 292 f.

Iir' In e Gebieten hat man mit Verzeichnung und Herausgabe der Leichenpredigten begonnen. Vgl. O. Dammann, Leichenprcdigten u. Leichengedichte der Univers.-Bib] Heidelberg. Archiv I Si 1936 u. Wecken, Taschenbuch (1951), S. 192 f.

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