Die Kirchenbücher in Baden (1957)/281: Unterschied zwischen den Versionen

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schiedlich endigen ließ. Bei Neugründttng von Pfarreien konnten ältere
KB nur abgegeben werden an bisherige Filialen, wenn die KB getrennt
geführt waren, was bis ins 18. Jh selten geschah und erst von 1810 ab
gesetzlich vorgeschrieben war. Aber auch die früh getrennt geführten
Bücher setzen oft nicht gleichmäßig mit T E To ein, sondern so, wie zu-
fällig T, li oder To der ursprünglichen Pfarrei gerade endeten".


Auch seit 1938 sind noch KB gefunden worden, insbesondere durch
endigen ließ. Bei Neugründung von Pfarreien konnten ältere KB nur abgegeben werden an bisherige Filialen, wenn die KB getrennt geführt waren, was bis ins 18. Jh selten geschah und erst von 1810 ab gesetzlich vorgeschrieben war. Aber auch die früh getrennt geführten Bücher setzen oft nicht gleichmäßig mit T E To ein, sondern so, wie zufällig T, E oder To der ursprünglichen Pfarrei gerade endeten<ref>So hat Bermersbach, err. 1933, T seit 1800, E seit 1785, To erst von 1866 an. Bankholzen, err. 1829, wurde 1792 selbständ. Kaplanei und hat seitdem T, dagegen blieben E u To bis 1829 in Bohlingen, das 1805 beginnende E u To abgab.</ref>.
Weiterführung der von den KirchenbchÖrden seit 1937 unternommenen
Nachforschungen, so des Erzb. Ordinariats von 1946 und 1953, des Evgl.
Oberkirchenrats 1943, 1948. Wertvoll waren auch die Akten der Kirchen-
behorden zur Sicherung der KB vor Kriegsschäden seit 1940, über Militär-
KB und jüdische Standesregister.


2. Maßnahmen zur Erhaltung der Kirchenbücher
{{NE}}Auch seit 1938 sind noch KB gefunden worden, insbesondere durch Weiterführung der von den Kirchenbehörden seit 1937 unternommenen Nachforschungen, so des Erzb. Ordinariats von 1946 und 1953, des Evgl. Oberkirchenrats 1943, 1948. Wertvoll waren auch die Akten der Kirchenbehörden zur Sicherung der KB vor Kriegsschäden seit 1940, über Militär-KB und jüdische Standesregister.


1. Der Aufbewahrung der KB galten früh kirchliche und bald auch staat-
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liche Anordnungen: bis ins 17. Jhdt zurück gehen Bestimmungen, daß die
''2. Maßnahmen zur Erhaltung der Kirchenbücher''
KB nur in Sakristeien oder Turmstuben in besonderen Kasten oder trag-
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baren Truhen, vor Feuer, Feuchtigkeit und Ungezieferfraß gesichert zu
verwahren seien. Schon die älteren Kirchenordnungen forderten, daß in
jeder Gemeinde zwei oder drei Männer jeweils über den Standort der KB
zu belehren seien, um im Brandfall sich derselben in erster Linie anzu-
nehmen. Ähnliehe Bestimmungen sind oft wiederholt worden. Heute be-
stehen einheitliche Vorschriften über Verwahrung und Verwaltung der KB.


1933 stellte das Reichsinnenministerium die KB und alle ähnlichen Schrift-
{{NE}}1. Der Aufbewahrung der KB galten früh kirchliche und bald auch staatliche Anordnungen: bis ins 17. Jhdt zurück gehen Bestimmungen, daß die KB nur in Sakristeien oder Turmstuben in besonderen Kasten oder tragbaren Truhen, vor Feuer, Feuchtigkeit und Ungezieferfraß gesichert zu
denkmäler unter Denkmalschutz. 1936 führte das Reichssippenamt eine
verwahren seien. Schon die älteren Kirchenordnungen forderten, daß in jeder Gemeinde zwei oder drei Männer jeweils über den Standort der KB zu belehren seien, um im Brandfall sich derselben in erster Linie anzunehmen. Ähnliche Bestimmungen sind oft wiederholt worden. Heute bestehen einheitliche Vorschriften über Verwahrung und Verwaltung der KB.
Bestandsaufnahme der KB durch und forderte zu Beginn des Kriegs 1939
die Bergung der KB aus den luftgefährdeten Gebieten. Dank dieser recht-
zeitig getroffenen Maßnahmen sind nur geringe Verluste an KB im Krieg
entstanden.


2. Auch die inhaltliche Sicherung der älteren, zumal der allmählich
{{NE}}1933 stellte das Reichsinnenministerium die KB und alle ähnlichen Schriftdenkmäler unter Denkmalschutz. 1936 führte das Reichssippenamt eine Bestandsaufnahme der KB durch und forderte zu Beginn des Kriegs 1939 die Bergung der KB aus den luftgefährdeten Gebieten. Dank dieser rechtzeitig getroffenen Maßnahmen sind nur geringe Verluste an KB im Krieg entstanden.
durch Lichteinflüsse und Feuchtigkeit unleserlich werdenden KB wird
versucht: vielerorts begann man mit Verzettelung oder Karleiung der KB,
die dank opferwilliger Arbeit einzelner Familienforscher und Pfarrer viel-
fach durchgeführt wurden. Auch Umschreibung in Registerkataloge kommt
in Betracht, dagegen dürfte Abschreibung nur in ländlichen Verhältnissen
sieh ermöglichen lassen. Bei größeren Beständen kommt Pholokopierung in
Frage, der sich seit 1935 mehrfach Archivverwal tun gen annahmen, in
Baden das Generallandesarchiv.


3. Die Zentralisierung der KB in den Staatsarchiven oder besonderen
{{NE}}2. Auch die ''inhaltliche Sicherung'' der älteren, zumal der allmählich durch Lichteinflüsse und Feuchtigkeit unleserlich werdenden KB wird versucht: vielerorts begann man mit ''Verzettelung oder Karteiung der KB'', die dank opferwilliger Arbeit einzelner Familienforscher und Pfarrer vielfach durchgeführt wurden. Auch ''Umschreibung in Registerkataloge'' kommt in Betracht, dagegen dürfte ''Abschreibung'' nur in ländlichen Verhältnissen sich ermöglichen lassen. Bei größeren Beständen kommt ''Photokopierung'' in Frage, der sich seit 1935 mehrfach Archivverwaltungen annahmen, in Baden das Generallandesarchiv.
Kirchenarchiven wurde seit den 1890 einsetzenden Bemühungen des Ge-
samtvereins Deutscher Geschichts- und Altertumsvereine um Sichtung und
Sammlung des Kirchenbuchbestandes erörtert. Sie ist in vielen deutschen


1 So hat Bermersbaeli, err. 1933, T seit 1800, E seit 1785, To erst von 1866 ;in.
{{NE}}3. Die ''Zentralisierung der KB'' in den Staatsarchiven oder besonderen Kirchenarchiven wurde seit den 1890 einsetzenden Bemühungen des Gesamtvereins Deutscher Geschichts- und Altertumsvereine um Sichtung und Sammlung des Kirchenbuchbestandes erörtert. Sie ist in vielen deutschen
Bankholzen, err. 1829, wurde 1792 selbständ. Kaplanei und hat seitdem T, dagegen
blieben E u To bis 1829 in Bohlingen, das 1805 beginnende E U To abgab.


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Die Kirchenbücher in Baden (1957)
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endigen ließ. Bei Neugründung von Pfarreien konnten ältere KB nur abgegeben werden an bisherige Filialen, wenn die KB getrennt geführt waren, was bis ins 18. Jh selten geschah und erst von 1810 ab gesetzlich vorgeschrieben war. Aber auch die früh getrennt geführten Bücher setzen oft nicht gleichmäßig mit T E To ein, sondern so, wie zufällig T, E oder To der ursprünglichen Pfarrei gerade endeten[1].

      Auch seit 1938 sind noch KB gefunden worden, insbesondere durch Weiterführung der von den Kirchenbehörden seit 1937 unternommenen Nachforschungen, so des Erzb. Ordinariats von 1946 und 1953, des Evgl. Oberkirchenrats 1943, 1948. Wertvoll waren auch die Akten der Kirchenbehörden zur Sicherung der KB vor Kriegsschäden seit 1940, über Militär-KB und jüdische Standesregister.

2. Maßnahmen zur Erhaltung der Kirchenbücher

      1. Der Aufbewahrung der KB galten früh kirchliche und bald auch staatliche Anordnungen: bis ins 17. Jhdt zurück gehen Bestimmungen, daß die KB nur in Sakristeien oder Turmstuben in besonderen Kasten oder tragbaren Truhen, vor Feuer, Feuchtigkeit und Ungezieferfraß gesichert zu verwahren seien. Schon die älteren Kirchenordnungen forderten, daß in jeder Gemeinde zwei oder drei Männer jeweils über den Standort der KB zu belehren seien, um im Brandfall sich derselben in erster Linie anzunehmen. Ähnliche Bestimmungen sind oft wiederholt worden. Heute bestehen einheitliche Vorschriften über Verwahrung und Verwaltung der KB.

      1933 stellte das Reichsinnenministerium die KB und alle ähnlichen Schriftdenkmäler unter Denkmalschutz. 1936 führte das Reichssippenamt eine Bestandsaufnahme der KB durch und forderte zu Beginn des Kriegs 1939 die Bergung der KB aus den luftgefährdeten Gebieten. Dank dieser rechtzeitig getroffenen Maßnahmen sind nur geringe Verluste an KB im Krieg entstanden.

      2. Auch die inhaltliche Sicherung der älteren, zumal der allmählich durch Lichteinflüsse und Feuchtigkeit unleserlich werdenden KB wird versucht: vielerorts begann man mit Verzettelung oder Karteiung der KB, die dank opferwilliger Arbeit einzelner Familienforscher und Pfarrer vielfach durchgeführt wurden. Auch Umschreibung in Registerkataloge kommt in Betracht, dagegen dürfte Abschreibung nur in ländlichen Verhältnissen sich ermöglichen lassen. Bei größeren Beständen kommt Photokopierung in Frage, der sich seit 1935 mehrfach Archivverwaltungen annahmen, in Baden das Generallandesarchiv.

      3. Die Zentralisierung der KB in den Staatsarchiven oder besonderen Kirchenarchiven wurde seit den 1890 einsetzenden Bemühungen des Gesamtvereins Deutscher Geschichts- und Altertumsvereine um Sichtung und Sammlung des Kirchenbuchbestandes erörtert. Sie ist in vielen deutschen

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  1. So hat Bermersbach, err. 1933, T seit 1800, E seit 1785, To erst von 1866 an. Bankholzen, err. 1829, wurde 1792 selbständ. Kaplanei und hat seitdem T, dagegen blieben E u To bis 1829 in Bohlingen, das 1805 beginnende E u To abgab.