Amtsbezirk Stimbern P: Unterschied zwischen den Versionen

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* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.1 Stimbern im Landkreis Pillkallen gegründet. Zum Amtsbezirk Stimbern gehörten die Landgemeinden [[Olschöwen (Kreis Angerburg)|Olschöwen]] und [[Wensowken (Kreis Angerburg)|Wensowken]]. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/schlossb/stimbern.htm</ref>
* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.1 Stimbern im Landkreis Pillkallen gegründet. Zum Amtsbezirk Stimbern gehörten die Landgemeinden [[Olschöwen (Kreis Angerburg)|Olschöwen]] und [[Wensowken (Kreis Angerburg)|Wensowken]]. Der erste Amtsvorsteher war der Gutsbesitzer Zacher in Dubinnen. <ref>Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.163 {{MDZ|bsb11180220|197}}</ref> <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/schlossb/stimbern.htm</ref>
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Version vom 17. Februar 2016, 21:01 Uhr

  • Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872 am 1.1.1874, wurde am 6. 5.1874 der Amtsbezirk Nr.1 Stimbern im Landkreis Pillkallen gegründet. Zum Amtsbezirk Stimbern gehörten die Landgemeinden Olschöwen und Wensowken. Der erste Amtsvorsteher war der Gutsbesitzer Zacher in Dubinnen. [1] [2]

Fußnoten