Baden/Staatshandbuch 1880/384: Unterschied zwischen den Versionen

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==Anhang.==
===Zentralkommission für die Rhein-Schifffahrt.===
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{{NE}}Diese Vereinigung findet regelmäßig jedes jahr zu Mannheim im Monat August statt.
{{NE}}Die Hauptbeschäftigung der Zentralkommission besteht darin, daß sie über die Art, wie die Bestimmungen der Rhein-Schifffahrts-Ordnung befolgt werden, Erkundigungen Einzieht, bei ihren Kommittenten, insofern es nöthig oder nützlich sein mag, neue Bestimmungen in Vorschlag bringt, den betreffenden BEhörden die Beschleunigung der Arbeiten empfiehlt, die im Flußbette zur Beschützung des Ufers oder an dem Leinpfade entweder dringend nöthig sind, oder doch zur Beförderung der Schfffahrt mit Vortheil werden vorgenommen werden können, und jährlich Bericht über den Zustand der Rhein-Schifffahrt, ihre Fortschritte oder ihre Abnahme und über die dabei etwa eingetretenen Veränderungen entwirft.
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: Von Baden: Gustav von ''Stösser'', Geh. Referendär. S. o.
: von Bayern: .....
: von Hessen: Karl v. ''Werneer'', Ministerialrath.
: von Preußen: ''Wendt'', Geh. Oberregierungsrath.
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: von den Niederlanden: <tt>Dr.</tt> W. A. Baron v. ''Verschuer'', Abtheilungschef in Handelsministerium.
{{NE}}Die Geschäfte des Sekretariats werden durch den Vorstand der Gr. Wasser- und Straßenbau-Inspektion Mannheim besorgt.

Version vom 12. Oktober 2016, 11:50 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Anhang.

Zentralkommission für die Rhein-Schifffahrt.

      Die Zentralkommission für die Rhein-Schifffahrt wird durch die Vereinigung der Abgeordneten der Rheinufer-Staaten gebildet.

      Diese Vereinigung findet regelmäßig jedes jahr zu Mannheim im Monat August statt.

      Die Hauptbeschäftigung der Zentralkommission besteht darin, daß sie über die Art, wie die Bestimmungen der Rhein-Schifffahrts-Ordnung befolgt werden, Erkundigungen Einzieht, bei ihren Kommittenten, insofern es nöthig oder nützlich sein mag, neue Bestimmungen in Vorschlag bringt, den betreffenden BEhörden die Beschleunigung der Arbeiten empfiehlt, die im Flußbette zur Beschützung des Ufers oder an dem Leinpfade entweder dringend nöthig sind, oder doch zur Beförderung der Schfffahrt mit Vortheil werden vorgenommen werden können, und jährlich Bericht über den Zustand der Rhein-Schifffahrt, ihre Fortschritte oder ihre Abnahme und über die dabei etwa eingetretenen Veränderungen entwirft.

      Endlich entscheidet sie in letzter Instanz die bei ihr eingeführten Prozesse.

      Als Bevollmächtigte zur Zentralkommission sind gegenwärtig ernannt:

Von Baden: Gustav von Stösser, Geh. Referendär. S. o.
von Bayern: .....
von Hessen: Karl v. Werneer, Ministerialrath.
von Preußen: Wendt, Geh. Oberregierungsrath.
von Elsaß-Lothringen: Ludwig Metz, Oberregierungsrath.
von den Niederlanden: Dr. W. A. Baron v. Verschuer, Abtheilungschef in Handelsministerium.

      Die Geschäfte des Sekretariats werden durch den Vorstand der Gr. Wasser- und Straßenbau-Inspektion Mannheim besorgt.