Erbgesessener: Unterschied zwischen den Versionen

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:'''ha(e)reditarius dominus''' = Erbherr
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ist der erbliche Besitzer, vor allem der Bauer, der einen erblichen Hof besaß, aber auch der '''[[Vollbürger]]'''.
ist der erbliche Besitzer, vor allem der Bauer, der einen erblichen Hof besaß, aber auch der '''[[Vollbürger]]'''.
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:{{Wikipedia-Link|Erbgesessener}}


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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 29. Oktober 2006, 11:12 Uhr

Ein Erbgesessener, auch Erbeingesessener

Lateinisch
ha(e)reditarius = erblich, erbgesessen, Erb-;
ha(e)reditarius dominus = Erbherr

ist der erbliche Besitzer, vor allem der Bauer, der einen erblichen Hof besaß, aber auch der Vollbürger.

Vergleiche
Artikel Erbgesessener. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.