Regulierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter ''Regulierung'' verstand man im 19.Jhdt. eine Reform, hier also die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergshen Bodenreform in Preußen ab 1811 (Edikt zur ''Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse'' von 1811. | Unter ''Regulierung'' verstand man im 19.Jhdt. eine Reform, hier also die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergshen Bodenreform in Preußen ab 1811 (Edikt zur ''Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse'' von 1811. Dabei versteht man unter | ||
# gutsherrlichen Verhältnissen die Lage in den adlichen Gütern (Rittergüter); | |||
# bäuerlichen Verhältnissen die Lage in den kgl. Domainen-Ämtern. | |||
Version vom 6. Dezember 2006, 19:06 Uhr
Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse
Unter Regulierung verstand man im 19.Jhdt. eine Reform, hier also die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergshen Bodenreform in Preußen ab 1811 (Edikt zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse von 1811. Dabei versteht man unter
- gutsherrlichen Verhältnissen die Lage in den adlichen Gütern (Rittergüter);
- bäuerlichen Verhältnissen die Lage in den kgl. Domainen-Ämtern.