Rector ecclesiae: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K (→Amtssprache) |
||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
* [[Rector ecclesiae]] (lat., von lat. rector - Leiter; ecclesia - Kirche) | * [[Rector ecclesiae]] (lat., von lat. rector - Leiter; ecclesia - Kirche) | ||
;Bedeutung: Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht, von ihm eingesetzt bzw. bestätig. | ;Bedeutung: Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht (Patronat), von ihm eingesetzt bzw. bestätig. | ||
===Beispiel=== | ===Beispiel=== | ||
Version vom 15. Januar 2021, 17:48 Uhr
Amtssprache
- Rector ecclesiae (lat., von lat. rector - Leiter; ecclesia - Kirche)
- Bedeutung
- Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht (Patronat), von ihm eingesetzt bzw. bestätig.
Beispiel
- 1280 „Conradus rector ecclesie in Curlere" [1]
- Die Kirchengemeinde Kurl gehörte 1293 zum Dekanat Dortmund, das Recht der Einsetzung des Pfarrers stand aber dem Kölner Archidiakon zu.
Fußnoten
- ↑ Quelle : Westfälisches Urkundenbuch VII. Nr. 1708