Rector ecclesiae: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
* [[Rector ecclesiae]]  (lat., von lat. rector - Leiter; ecclesia - Kirche)  
* [[Rector ecclesiae]]  (lat., von lat. rector - Leiter; ecclesia - Kirche)  


;Bedeutung: Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht, von ihm eingesetzt bzw. bestätig.
;Bedeutung: Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht (Patronat), von ihm eingesetzt bzw. bestätig.


===Beispiel===
===Beispiel===

Version vom 15. Januar 2021, 17:48 Uhr

Amtssprache

Bedeutung
Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht (Patronat), von ihm eingesetzt bzw. bestätig.

Beispiel

  • 1280 „Conradus rector ecclesie in Curlere" [1]
    • Die Kirchengemeinde Kurl gehörte 1293 zum Dekanat Dortmund, das Recht der Einsetzung des Pfarrers stand aber dem Kölner Archidiakon zu.

Fußnoten

  1. Quelle : Westfälisches Urkundenbuch VII. Nr. 1708