Praestanda: Unterschied zwischen den Versionen
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;1. Bedeutung: Dienstpflicht, leisten, Pflichtleistungen, Leistungserfüllung aus der Erfüllung des [[Kontrakt|Kontrakts]], Erbpachtleistun. | |||
;1. Bedeutung: Dienstpflicht, leisten, Pflichtleistungen, Leistungserfüllung aus der Erfüllung des [[Kontrakt|Kontrakts]], Erbpachtleistun. <ref>Quelle: Dicke, L. (Hrsg.): Gedrängtes, aber vollständiges Fremdwörterbuch oder Hülfsbuch .... ( 1839) </ref> | |||
;2. Bedeutung: was geleistet werden muss | ;2. Bedeutung: was geleistet werden muss | ||
;3. Bedeutung: leisten was man vereinbart hat, abentrichten <ref>Quelle: Montag, Joh. Leopold (Hrsg.): Nützliches Handlungswörterbuch (1768) </ref>, | ;3. Bedeutung: leisten was man vereinbart hat, abentrichten <ref>Quelle: Montag, Joh. Leopold (Hrsg.): Nützliches Handlungswörterbuch (1768) </ref>, | ||
Version vom 17. Dezember 2021, 13:06 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Praestanda
Amtssprache
- Praestanda (lat.), Prästanda, Prästandorum
- Praestanda praestiren
- praestiren
- Praestandentabelle
- 1. Bedeutung
- Dienstpflicht, leisten, Pflichtleistungen, Leistungserfüllung aus der Erfüllung des Kontrakts, Erbpachtleistun. [1]
- 2. Bedeutung
- was geleistet werden muss
- 3. Bedeutung
- leisten was man vereinbart hat, abentrichten [2],
- 4. Bedeutung
- Lagerbuch, Leistungsrolle, Leistungstabelle.
[3] Urbare, Lager- oder Rechenbücher waren bis in das auslaufende Spätmittelalter zurückreichende Heberegister über den Besitz von Immobilien, mit den davon zu erwartenden Einnahmen und den darauf liegenden Belastungen.
Beispiel
- 1747 Haus Ostendorf: "Prästanda vom Erbe an Schatzung und sonst auch Phächte"