Neubürger: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Neubürger''' waren Personen, die neu das [[Bürgerrecht]] einer [[Stadt]] erwarben. Häufig ist die Aufnahme von Neubürgern in einem '''[[Bürgerbuch]]''' festgehalten worden. Da in den meisten Städten auch Bewohner ohne Bürgerrecht lebten, ist aus der Aufnahme eines Neubürgers nicht unbedingt zu schließen, dass er gerade erst zugewandert sei. | |||
Vielerorts mussten Söhne von Bürgern das Bürgerrecht nicht neu erwerben, galten also nicht als Neubürger. Sie werden auch als '''Jungbürger''' bezeichnet. In manchen Städten zahlten Jungbürger auch ein ermäßigtes [[Bürgergeld]]. Dies ist jedoch in den Städten unterschiedlich gehandhabt worden. | |||
Aktuelle Version vom 7. März 2007, 18:15 Uhr
Neubürger waren Personen, die neu das Bürgerrecht einer Stadt erwarben. Häufig ist die Aufnahme von Neubürgern in einem Bürgerbuch festgehalten worden. Da in den meisten Städten auch Bewohner ohne Bürgerrecht lebten, ist aus der Aufnahme eines Neubürgers nicht unbedingt zu schließen, dass er gerade erst zugewandert sei.
Vielerorts mussten Söhne von Bürgern das Bürgerrecht nicht neu erwerben, galten also nicht als Neubürger. Sie werden auch als Jungbürger bezeichnet. In manchen Städten zahlten Jungbürger auch ein ermäßigtes Bürgergeld. Dies ist jedoch in den Städten unterschiedlich gehandhabt worden.