Wortgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als [[Wortleute]] für die neue [[Wortstätte]] das "[[Wortgeld]]" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.  
Ableitung von „[[Woord]]“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als [[Wortmann[[Wortmann|Wortleute]] für die neue [[Wortstätte]] das "[[Wortgeld]]" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.  


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
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Version vom 11. März 2023, 10:39 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > eodem

Amtssprache

  1. Wortgeld
Bedeutung

Ableitung von „Woord“ (mhd.), Hausplatz. Die bei mittelalterlichen Stadtgründungen (zumindest in Westfalen) erforderlichen Ländereien zur Ansiedlung von Neubürgern wurden nach und nach aus dem Ursiedlungsbesitz, meist den bereits vorhandenen Haupthöfen des Landesherrn oder aus altem Kirchenbesitz, zur Verfügung gestellt. Dies innerhalb der Stadtgrenze (Mauer) liegende Land wurde den Neubürgern zum Erbbesitz übereignet, welche als [[WortmannWortleute für die neue Wortstätte das "Wortgeld" als eine Art Grundsteuer zu entrichten hatten.