Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen

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==Herrenkötter==
==Herrenkötter==
* Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach dem Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.
* Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.


==Herrenkotten==
==Herrenkotten==

Version vom 11. März 2023, 17:58 Uhr

Herrenkötter

  • Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.

Herrenkotten

Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von Landesfürsten oder von Herrlichkeiten.