Condomini: Unterschied zwischen den Versionen

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Condomini
Plural von lat. '''''condominus''''', wörtlich "Mitherr"


Bedeutung: Gesammtherren
vgl. => [[Kondominat]]


====Hochstift Münster====
Mehrere Grundherren als gemeinschaftliche Besitzer eine Erbhofes. Amtlich definierter Begriff 1803 im vormaligen Hochstift Münster.
Mehrere Grundherren als gemeinschaftliche Besitzer eine Erbhofes. Amtlich definierter Begriff 1803 im vormaligen Hochstift Münster.



Version vom 23. Juni 2005, 13:48 Uhr

Plural von lat. condominus, wörtlich "Mitherr"

vgl. => Kondominat

Hochstift Münster

Mehrere Grundherren als gemeinschaftliche Besitzer eine Erbhofes. Amtlich definierter Begriff 1803 im vormaligen Hochstift Münster.