Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/052: Unterschied zwischen den Versionen
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Capellen-Gilverath | |||
Die letzte Visitation, von der die Rede ist, wurde am 17. September 1786 durch den Generalvicar von Horn=Goldschmidt vorgenommen. | |||
Die Bruderschaft Johannes Enthauptung, vom Pastor Murarius 1650 zu Gilverath errichtet, war vom Kurfürsten Max Heinrich bestätigt und von den Päpsten Alexander VII. und Clemens X. mit Ablässen versehen worden. Sie bezweckte "die Verehrung des h. Johannes des Täufers, die Vermehrung der Christgläubigen, mehrentheils deren frembden und dorthin wallenden Devotion und Andacht, deren benachtparten abtrinnigen Ketzeren aufferbawungh und letzlich die beförderungh aller Aufgenommenen und Wohlthätern ewiges Heil." Bei der Aufnahme mußte Jeder das Glaubenbekenntniß ablegen und die hh. Sacramente der Buße und des Altars empfangen, desgleichen geloben, am Feste Johannes Enthauptung und am Frohnleichnamstage die Procession zu begleiten. Auch war er verpflichtet, einem verstorbenen Mitgliede die letzte Ehre zu erweisen, Frieden und brüderliche Einigkeit zu halten, böse Gesellschaft zu meiden und unmäßiges Trinken. | |||
Version vom 24. Februar 2008, 15:25 Uhr
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Capellen-Gilverath
Die letzte Visitation, von der die Rede ist, wurde am 17. September 1786 durch den Generalvicar von Horn=Goldschmidt vorgenommen.
Die Bruderschaft Johannes Enthauptung, vom Pastor Murarius 1650 zu Gilverath errichtet, war vom Kurfürsten Max Heinrich bestätigt und von den Päpsten Alexander VII. und Clemens X. mit Ablässen versehen worden. Sie bezweckte "die Verehrung des h. Johannes des Täufers, die Vermehrung der Christgläubigen, mehrentheils deren frembden und dorthin wallenden Devotion und Andacht, deren benachtparten abtrinnigen Ketzeren aufferbawungh und letzlich die beförderungh aller Aufgenommenen und Wohlthätern ewiges Heil." Bei der Aufnahme mußte Jeder das Glaubenbekenntniß ablegen und die hh. Sacramente der Buße und des Altars empfangen, desgleichen geloben, am Feste Johannes Enthauptung und am Frohnleichnamstage die Procession zu begleiten. Auch war er verpflichtet, einem verstorbenen Mitgliede die letzte Ehre zu erweisen, Frieden und brüderliche Einigkeit zu halten, böse Gesellschaft zu meiden und unmäßiges Trinken.