Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/016: Unterschied zwischen den Versionen
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Werner von Schoenrode Herr zur Heyden und Blyt und zu Tüschenbroich. Gegen Ende des Jahrhunderts, etwa 1498, zog Werner mit seinem Herrn dem Herzog Wilhelm gegen Gelderland zu Felde, und hatte das Unglück, in die Gefangenschaft zu gerathen. Mit einer Summe von 1480 Goldgulden bewirkte die Mutter, dass die Bürger zu Roermunde ihren | Werner von Schoenrode Herr zur Heyden und Blyt und zu Tüschenbroich. Gegen Ende des Jahrhunderts, etwa 1498, zog Werner mit seinem Herrn dem Herzog Wilhelm gegen Gelderland zu Felde, und hatte das Unglück, in die Gefangenschaft zu gerathen. Mit einer Summe von 1480 Goldgulden bewirkte die Mutter, dass die Bürger zu Roermunde ihren | ||
Version vom 17. März 2008, 14:33 Uhr
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| Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart | |
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Dieselben zeigen hauptsächlich aber nur, dass sie die Münzgerechtigkeit besass; aber wie und wann sie an das Haus zur Heyden gekommen, darüber ist in jenen Papieren auch nicht die leiseste Andeutung enthalten. Unter den Urkunden, betreffend die Herren von Schoenrode, findet sich indess eine Quittung, die sich nach meinem Dafürhalten nur auf eine Kaufhandlung bezieht, und ich irre wohl nicht, wenn ich annehme, dass die Hauptsumme, auf welche im J. 1473 nochmal 400 Rheinische Gulden auf Abschlag gezahlt wurden, der Kaufschilling war, um welchen Goedert Dobbelstein von Doenrode dem Herrn zur Heyden die Herrschaft Blyt verkauft hat, und zwar ein oder zwei Jahre vor 1473. Die Quittung habe ich mitgetheilt (*). Johann von Schoenrode scheint bald nach 1482 gestorben zu sein; seine Gattin Maria von Merode überlebte ihn bis gegen 1515. Ihre Kinder sind folgende:
- 1. Johann von Schoenrode ist früh gestorben. Ich finde ihn nur einmal erwähnt, in einer Obligation vom J. 1486, worin Maria von Merode Frau zur Heyden und zur Blyt Wittwe von Schoenrode als Mutter und Johann ältester Sohn von Schoenrode bekennen, dass sie dem Jacob von Gudenrode 416 Rheinische Gulden schuldig sind, und demselben den Ritter Werner von Gronsfeld und die Gebrüder Johann und Gerhard von Cortenbach als Bürgen stellen.
- 2. Werner von Schoenrode (B).
- 3. Margaretha von Schoenrode verheirathet mit Winand Maschereil Herrn zu Herwinandsrode.
Werner von Schoenrode Herr zur Heyden und Blyt und zu Tüschenbroich. Gegen Ende des Jahrhunderts, etwa 1498, zog Werner mit seinem Herrn dem Herzog Wilhelm gegen Gelderland zu Felde, und hatte das Unglück, in die Gefangenschaft zu gerathen. Mit einer Summe von 1480 Goldgulden bewirkte die Mutter, dass die Bürger zu Roermunde ihren
- (*) Die Freiherrliche Familie von Bongart hat die Ländereien zu Blyt im J. 1803 verkauft.
Sohn wieder frei gaben. Herzog Wilhelm vergütete ihr diesen Schaden im J. 1500,. indem er ihr die Dörfer, die dem Hause zur Heyden für 1029 Gulden verpfändet waren, mit all ihrem Zubehör und Gerechtigkeiten als ein erbliches Lehen überwies, dergestalt, dass dieselben fortan als ein Appertinenz des Schlosses zur Heyden betrachtet und mit demselben zugleich zu Lehen empfangen werden sollten. — Werner von Schoenrode heir. im J. 1502 Adelheid älteste Tochter des Ritters Heinrich Hoen vom Pesch Herrn zu Tüschenbroich und der Metza von Melich. In dem Ehevertrage zeugen auf Werners Seiten: Winand Maschereil sein Schwager, Engelbrecht Hurth von Schoeneck Herr zu Beffort und Esch, Erbmarschall, sein Oem, und Adrian von Nesselrode Drost zu Schoenforst sein Neve. Auf Seiten des Ritters Heinrich Hoen: Goedert vom Pesch sein Sohn, Johann von Harff zu Hoengen, Johann von Harff zu Lorsbeck, und Goedert von Harff zu Güsteu seine Verwandten und Freunde. — In selbigem J. 1502 hielt Maria von Merode mit ihrem Sohne und Schwiegersohne Theilung. Jenem übergiebt sie das Haus Paffendorf, den Hof zu Wylre (Gereonsweiler) im Amte von Aldenhoven, und ein Viertel des Weingartens zu Rheidt (1) im Lande von Löwenburg; auch gestattet sie ihm zur Zeit der Eicheln zehn Schweine auf dem Busch zur Heyden zu halten. Ihrem Schwiegersohne überweist sie die Erbpachten des Hofs Caminade zu Gleen im Lande von Valckenburg, und den Hof Geucht in der Herrlichkeit von der Heyden. Ihr eigenes Theil ist die Herrschaft zur Heyden mit ihren Renten, die sie sich zu ihrer Leibzucht vorbehält, und solle ihr Sohn Werner nur die Belehnung empfangen. — Nach Tod der Mutter, im J. 1516, schlossen die beiden Schwäger einen neuen Vertrag, worin dem Herrn zu Herwinandsrode der Hof zu Gereonsweiler, die Erbpachten zu Gleen und das Haus Paffendorf (*) zugetheilt worden.
- (1) Der Weingarten nebst einem dortigen Hofe ist ein altes Schoenroder Gut.
- (2) Anfänglich lautete es also: »Onch iss mit verkalt dat dat huiss zu Paffendorp mit sinen wieren grauen ind zimmern vssgescheiden dat winhuiss sullen Wynant Maschereil ind her Wilm van den Bongart Ritter zu voerenz vsshauen«. Dies ward späterhin abgeändert,daa Winand Maschereill das Haus Paffendorf mit all seinem Zubehör, auch mit der Weinzapfsgerechtigkeit, haben solle.