Jura stolae: Unterschied zwischen den Versionen

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Jura stolae = Stolgebühren, Pfarrgebühren, Rechte oder Gerechtsame des Pfarrers. Ein Beispiel für das Auftreten dieses Begriffes aus einem Kirchenbuch von 1758: '...sind zu Allstedt getrauet, die jura stolae aber allhier [anderer Ort] abgetragen.' - Die [[Stolgebühr]] wird auch als taxa stolae bezeichnet.
Jura stolae = Stolgebühren, Pfarrgebühren, Rechte oder Gerechtsame des Pfarrers. Ein Beispiel für das Auftreten dieses Begriffes aus einem Kirchenbuch von 1758: ''...sind zu Allstedt getrauet, die jura stolae aber allhier [anderer Ort] abgetragen.'' - Die [[Stolgebühr]] wird in einem gesonderten Artikel ausführlich dargestellt. Eine weitere Bezeichnung ist  taxa stolae.  
 
 
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Version vom 18. Mai 2008, 13:56 Uhr

Jura stolae = Stolgebühren, Pfarrgebühren, Rechte oder Gerechtsame des Pfarrers. Ein Beispiel für das Auftreten dieses Begriffes aus einem Kirchenbuch von 1758: ...sind zu Allstedt getrauet, die jura stolae aber allhier [anderer Ort] abgetragen. - Die Stolgebühr wird in einem gesonderten Artikel ausführlich dargestellt. Eine weitere Bezeichnung ist taxa stolae.


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