Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/083: Unterschied zwischen den Versionen
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wirklich eingebracht und zu dem <tt>destinirten</tt> Zwecke verwandt worden, stellet man an seinen Ort. {{Sperrschrift| Latomus}} in der Chronik zum Jahre 1555 bezeugt indessen: „daß das im ersten Jahre aufgebrachte Geld der Ausschuß von der Ritterschaft, so täglich in großer Anzahl zusammengekommen in den Herbergen mit ihrem Gesinde und Pferden meistens verbanquetiret habe und dadurch demnach die neuen fast stetigen Verbitterungen den Fürsten zu größerem Unheil Anlaß und Ursage gegeben hätten.“ | |||
WIe anderwärts in Deutschland, hatten auch in Mecklenburg FÜrst und Adel beim „Rappen“ um die geistlichen Güter sich wohl bedacht. Zu welchen klagen in dieser Beziehung der Hof Anlaß gab, das beleuchtet {{Sperrschrift| David Chyträus}}, ein gleichzeitiger Geschichtsschreiber Mecklenburgs, der öffentlich schrieb: „man müsse zu großem Schmerze und Verdrusse erfahren, wie, den landesherrlichen Verheißungen zuwider, die Einkünfte der eingezogenen geistlichen Stifter, nicht für Kirchen- und Schulbedürfnisse angewiesen, sondern „„von den Raubvögeln bei Hofe““ verschlungen würden.“ Sechszehn Jahre nach dem Ruppin'schen Machtspruch, 1572, hatte der Hof wieder 400,000 Gulden Schulden. Auf dem offenen Landtage zu Güstrow 1572 übernahmen die mecklenburgischen Stände diese Schulden, sie äußerten damals aber schon ganz unverblümt: „sie seien zum Gehorsam gegen den Landesherrn nur insofern verpflichtet, {{Sperrschrift| als diese danach wären,}} daß sie der Unterthanen Heil und Bestes suchten und beförderten.“ Es geschah damals, daß die Stände dem Hofe die drei Jungfrauenklöster {{Sperrschrift| Malchow, Dobbertin}} und das am äußersten Osten von Mecklen- | |||
Version vom 11. Juni 2008, 20:26 Uhr
Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1
wirklich eingebracht und zu dem destinirten Zwecke verwandt worden, stellet man an seinen Ort. Latomus in der Chronik zum Jahre 1555 bezeugt indessen: „daß das im ersten Jahre aufgebrachte Geld der Ausschuß von der Ritterschaft, so täglich in großer Anzahl zusammengekommen in den Herbergen mit ihrem Gesinde und Pferden meistens verbanquetiret habe und dadurch demnach die neuen fast stetigen Verbitterungen den Fürsten zu größerem Unheil Anlaß und Ursage gegeben hätten.“
WIe anderwärts in Deutschland, hatten auch in Mecklenburg FÜrst und Adel beim „Rappen“ um die geistlichen Güter sich wohl bedacht. Zu welchen klagen in dieser Beziehung der Hof Anlaß gab, das beleuchtet David Chyträus, ein gleichzeitiger Geschichtsschreiber Mecklenburgs, der öffentlich schrieb: „man müsse zu großem Schmerze und Verdrusse erfahren, wie, den landesherrlichen Verheißungen zuwider, die Einkünfte der eingezogenen geistlichen Stifter, nicht für Kirchen- und Schulbedürfnisse angewiesen, sondern „„von den Raubvögeln bei Hofe““ verschlungen würden.“ Sechszehn Jahre nach dem Ruppin'schen Machtspruch, 1572, hatte der Hof wieder 400,000 Gulden Schulden. Auf dem offenen Landtage zu Güstrow 1572 übernahmen die mecklenburgischen Stände diese Schulden, sie äußerten damals aber schon ganz unverblümt: „sie seien zum Gehorsam gegen den Landesherrn nur insofern verpflichtet, als diese danach wären, daß sie der Unterthanen Heil und Bestes suchten und beförderten.“ Es geschah damals, daß die Stände dem Hofe die drei Jungfrauenklöster Malchow, Dobbertin und das am äußersten Osten von Mecklen-