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* Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden). | |||
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Version vom 26. Juli 2008, 12:08 Uhr
Ernennung
Der General – Departementsrath wird vom Kayser ernannt , und alle 5 Jahre zum Drittel erneuert.
Aufgaben
Der General – Departementsrath versammelt sich jährlich einmal, oder auch ausserordentlich, sobald er vom Kayser zusammenberufen wird, seine Sitzungen können nicht über 4 Tage dauern, er ernennt in seiner Jahrssitzung aus seiner Mitte einen Präsidenten und einen Secretair. — Er vertheilt die directen Steuern , welche das Departement aufbringen muß, unter die Arrondissements. — Er entscheidet über die Gesuche, welche der Arrondimements-Rath, Städte, Burgen oder Dörfer um Verminderung einlegen. — Er bestimmt die Anzahl der Zulags-Centimen , deren Aufbringung zur Deckung der Departements- Nothwendigkeiten erforderlich ist, wobey jedoch die durch das Gesetz vorgeschriebenen Gränzen nicht überschritten werden dürfen. — Vor ihm wird die Jahrsrechnung, welche der Präfect über Verwendung der Zusatz - Centimen anfertigen läßt, abgenommen. — Er entdeckt seine Meynung über den Zustand und die Bedürfnisse des Departements , und überschickt sie dem Minister des Innern.
Quelle
- Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).