Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/109: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Ausschuß drang „um des Landes Heil und Wohlfahrt willen“ auf die Beibehaltung der Gemeinschaft. Die Herzoge remonstrirten: „es könne mit des Landes Heil und Wohlfahrt nicht noch schlimmer werden, als es in der vielgepriesenen bisherigen Gemeinschaft schon geworden, indem bekanntlich die Ritterschaft verarmt, die Städte ohne Nahrung und Herren und Unterthanen arg entzweit seien.“ Gegen neue umfassende Assecurationsreverse in neunundvierzig Artikeln, ausgestellt von den bedrängten Herzogen zu Güstrow am 23. Februar 1621, verwilligte die Ritter- und Landschaft endlich zu Abtragung der trefflichen fürstlichen Schuldenlast
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Version vom 27. Juli 2008, 11:56 Uhr

Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1

später am 26. Januar 1622 ward, weil dieser beständige Ausschuß zu stark war, der sogenannte „Engere Ausschuß von Ritterschaft und Städten“ gestiftet, er kam in Rostock zusammen. Es wurden dazu sechs Personen gewählt: die beiden Landräthe Gebhard Moltke zu Toitendorf und David Reventlow zu Gnemern und aus den drei Kreisen des Landes Barthold von der Lühe zu Pansow, Matthias Linstow zu Bellin und Hans von Blankenburg[1] zu Prilwitz, endlich wegen der sämmtlichen See- und Landstädte die Stadt Rostock.[2]

Der Ausschuß drang „um des Landes Heil und Wohlfahrt willen“ auf die Beibehaltung der Gemeinschaft. Die Herzoge remonstrirten: „es könne mit des Landes Heil und Wohlfahrt nicht noch schlimmer werden, als es in der vielgepriesenen bisherigen Gemeinschaft schon geworden, indem bekanntlich die Ritterschaft verarmt, die Städte ohne Nahrung und Herren und Unterthanen arg entzweit seien.“ Gegen neue umfassende Assecurationsreverse in neunundvierzig Artikeln, ausgestellt von den bedrängten Herzogen zu Güstrow am 23. Februar 1621, verwilligte die Ritter- und Landschaft endlich zu Abtragung der trefflichen fürstlichen Schuldenlast


  1. Die Blankenburg sind ein Harzgeschlecht, das eingewandert ist. Ein „Jordanus de Blankenburg“ kommt schon in einer Urkunde von 1144 bei Harenberg hist. Gandersh. p. 707 vor.
  2. Franck, altes und neues Mecklenburg 12, 203 286.