Arrondissement Osnabrück: Unterschied zwischen den Versionen
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==Tribunal Osnabrück der 1. Instanz== | ==Tribunal Osnabrück der 1. Instanz== | ||
Version vom 19. August 2008, 15:19 Uhr
Hierarchie:
Regional > Historisches Territorium > Kaiserreich Frankreich > Oberemsdepartement > Arrondissement Osnabrück
Unterpräfektur Osnabrück, Arrondissement-Verwaltung
Das Arrondissement Osnabrück umfaßte den größeren südlichen Teil des ehemaligen Fürstentums Osnabrück, vergrößert um Teile der Grafschaft Tecklenburg, des Fürstentums Münster rechts der Ems und einen schmalen Streifen der Grafschaft Ravensberg mit Versmold und Borgholzhausen.
Kantonshauptorte
- Kanton Osnabrück
- Kanton Ostbevern
- Kanton Lengerich
- Kanton Tecklenburg
- Kanton Versmold
- Kanton Iburg
- Kanton Dissen
- Kanton Melle
- Kanton Essen (Asendorf)
- Kanton Osterkappeln
- Kanton Bramsche
Unterpräfekt
- 1813 Als Unterpräfekt amtierte Saillard du Boisberte, Auditeur im Staatsrat
Arrondissementsräte
- 1813 Blomber (ex Lengerich)
- 1813 ?
Tribunal Osnabrück der 1. Instanz
1813: Das Obererems-Departement hing im Gerichtswesen vom Kaiserlichen Gerichtshof in Hamburg ab. Von den unteren Gerichten wurde dorthin appelliert. Wie in jedem Departement gab es auch im Oberer-Ems-Departement ein Assisen-Tribunal zur Untersuchung peinlicher Vergehen, die der Kaiserliche Hof hierher verwies. Gewöhnlich fanden die Sitzungen in Osnabrück statt. Sie konnten jedoch auch an anderen Tribunalen des Departements stattfinden. Urteile des Strafgerichtshofs konnten nur durch Kassation in den gesetzlich bestimmten Formen abgeändert werden.
Peinlicher Gerichtshof
Der peinliche Gerichtshof bestand aus
- einem Mitglied des Kaiserlichen Gerichtshofes als Präsidenten,
- vier Richtern des Tribunals, an dem die Sitzung stattfand,
- einem Substituten des Generalprokurators Staatsanwalt) und dem
- Gerichtsschreiber (Greffier).
Tribunal 1. Instanz zu Osnabrück
Das Tribunal 1. Instanz zu Osnabrück bestand aus vier Beisitzern und teilte sich in zwei Kammern. Die erste Kammer urteilte in bürgerlichen Streitig¬keiten, die zweite in „Zuchtpolizei"-Sachen. Jedes Tribunal der I. Instanz fällte seine Urteile wenigstens durch drei Richter.
Präsident des Tribunals 1. Instanz zu Osnabrück war Ehrlen; Vizepräsident Lehzen; Kaiserlicher Prokurator Corhumel.
Handels-Tribunal
Das laut Dekret vorn 4. Juli 1811 eingerichtete Handelstribunal für das Arrondissement Osnabrück hat denselben Gerichtsbezirk, wie das Tribunal der ersten Instanz. Es bestand aus einem Präsidenten, vier Richtern und zwei Beisitzern.
Archiv des Tribunals
- Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit, Tribunal Osnabrück
- Umfang : 1 Aktenstück.
- Inhalt: Klage der großherzoglich bergischen Domänendirektion wider den Pächter des Vorwerks Schollbruch.
- Umfang : 1 Aktenstück.
Archiv
- Bis auf die unter „Münster“ verzeichneten Stücke liegen die Akten im Staatsarchiv Osnabrück. (Evtl. auch ein "Almanach des Oberems-Departements" zur Auswertung?)
Staatsarchiv Münster
- Behörden der Übergangszeit, Unterpräfektur Osnabrück
- Umfang: 2 Aktenstücke.
Inhalt
- Aufhebung des Stifts Leeden und Verpachtung der Stiftsgüter.