Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/Inhalt: Unterschied zwischen den Versionen

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|Die Herren von Harff zu Harff
|Die Herren von Harff zu Harff
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|Genealogie der Herren, Freiherren und Grafen von Mirbach
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|Die Gerechtigkeiten des Hauses Harff
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|Die beiden adligen Häuser zu Müllenarck betreffend
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|Das Haus Ruhrkempen betreffend
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|Die Herren Schilling zu Gustorf
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|Die Herren von Epsendorf zu Glehn
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|Genealogie der Herren, Freiherren und Grafen von Velbrüggen
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|Über das Erbhofmeister-Amt des Lands von Jülich
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|Beitrag zur Genealogie der Herren von Burtscheid
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|Nachtrag zur Genealogie der Herren von Drachenfels
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Genealogie der Herren, Freiherren und Grafen von Mirbach 39.
 
Die Gerechtigkeiten des Hauses Harff 61.
 
Die beiden adligen Häuser zu Müllenarck betreffend ... 62.
 
Das Haus Ruhrkempen betreffend     .. 66.
<center>'''''Beilagen'''''</center>
Die Herren Schilling zu Gustorf 67.
 
Die Herren von Epsendorf zu Glehn 69.
 
Genealogie der Herren, Freiherren und Grafen von Velbrüggen 71.
 
Ueber das Erbhofmeister-Amt des Lands von Jülich ... 83.
{|
Beitrag zur Genealogie der Herren von Burtscheid    .    .    . 91.
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Nachtrag zur Genealogie der Herren von Drachenfels    .    . 94.
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Beilagen.
|1.Philips Scherfgin Scheffen zu Cöln wird vom Erzbischof
1. Philips Scherfgin Scheffen zu Cöln wird vom Erzbischof
:mit dem Hause Gudenau belehnt, so ihm sein Schwager Hermann von Gudenau übertragen, im J. 1366  
mit dem Hause Gudenau belehnt, so ihm sein Schwager
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Hermann von Gudenau übertragen, im J. 1366     .   .   105.
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2. Erbvertrag zwischen Beatrix Wittwe Adams vonHoengen
|2.Erbvertrag zwischen Beatrix Wittwe Adams vonHoengen
des Alten eines, und Adam von Hoengen dem Jungen
:des Alten eines, und Adam von Hoengen dem Jungen oder Gotschaleks Sohn anderntheils v. J. 1344  
oder Gotschaleks Sohn anderntheils v. J. 1344 .   .   .    106.
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3. Bitter Andreas Smeych von Liessingen überweist die
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Pensionen einer Schuld von 500 Rhein. Gulden, die sein
|3.Ritter Andreas Smeych von Liessingen überweist die
Schwager Werner von Vlatten von wegen der Mitgift
:Pensionen einer Schuld von 500 Rhein. Gulden, die sein Schwager Werner von Vlatten von wegen der Mitgift seiner Schwester Loretta von Liessingen noch zu fordern hat, an einen Hof zu Grotenherten, den ihm seine Gattin Guitgen von Nyvenheim zugebracht, und bestimmt wie diese Schuld nach seinem Tode  erledigt werden solle, im J. 1408   
seiner Schwester Loretta von Liessingen noch zu fordern
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hat, an einen Hof zu Grotenherten, den ihm seine Gattin
 
Guitgen von Nyvenheim zugebracht, und bestimmt wie
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diese Schuld nach seinem Tode  erledigt werden solle,
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im J. 1408  »..'.• 107.

Version vom 6. November 2008, 10:40 Uhr

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Inhalts-Verzeichnis


Seitenbeschreibung: Seite:


Genealogie der Burggrafen und Herren zu Drachenfels 1
Die Herren von Harff zu Harff 20
Genealogie der Herren, Freiherren und Grafen von Mirbach 39
Die Gerechtigkeiten des Hauses Harff 361
Die beiden adligen Häuser zu Müllenarck betreffend 62
Das Haus Ruhrkempen betreffend 66
Die Herren Schilling zu Gustorf 67
Die Herren von Epsendorf zu Glehn 69
Genealogie der Herren, Freiherren und Grafen von Velbrüggen 71
Über das Erbhofmeister-Amt des Lands von Jülich 83
Beitrag zur Genealogie der Herren von Burtscheid 91
Nachtrag zur Genealogie der Herren von Drachenfels 94



Beilagen


1.Philips Scherfgin Scheffen zu Cöln wird vom Erzbischof
mit dem Hause Gudenau belehnt, so ihm sein Schwager Hermann von Gudenau übertragen, im J. 1366
105
2.Erbvertrag zwischen Beatrix Wittwe Adams vonHoengen
des Alten eines, und Adam von Hoengen dem Jungen oder Gotschaleks Sohn anderntheils v. J. 1344
106
3.Ritter Andreas Smeych von Liessingen überweist die
Pensionen einer Schuld von 500 Rhein. Gulden, die sein Schwager Werner von Vlatten von wegen der Mitgift seiner Schwester Loretta von Liessingen noch zu fordern hat, an einen Hof zu Grotenherten, den ihm seine Gattin Guitgen von Nyvenheim zugebracht, und bestimmt wie diese Schuld nach seinem Tode erledigt werden solle, im J. 1408
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