Bezirkshauptmannschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
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== Einzelne Definitionen ==
== Einzelne Definitionen ==
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vom 1. Mai 1945 über das neuerliche Wirksamwerden des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929, Artikel 3, http://www.verfassungen.de/at/vgesetz45-1.htm (14.2.2009)</ref>.
vom 1. Mai 1945 über das neuerliche Wirksamwerden des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929, Artikel 3, http://www.verfassungen.de/at/vgesetz45-1.htm (14.2.2009)</ref>.


===Königkreich Sachsen===
===Königreich Sachsen===
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==[[GOV]]-Objekttyp==
==[[GOV]]-Objekttyp==
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siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do


Im GOV wird nur der Zeitraum betrachtet, in dem die Bezirkshauptmannschaft als ''territorialer Bezirk'' von Bedeutung war. Diese Definition wird hier nachgereicht.
===Quicktext===
===Quicktext===
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
   ist (auf deu) Bezirkshauptmannschaft,
   ist (auf deu) Bezirkshauptmannschaft,
Im GOV wird die Bezirkshauptmannschaft für '''Österreich-Ungarn''' und seine Nachfolgestaaten nur für den Zeitraum 1868 bis 1911 aufgeführt, da sie in der Zeit häufig als Gebietsbezeichnung in Ortsverzeichnissen genannt wird.
  ist 1868 bis 1911 (auf deu) Bezirkshauptmannschaft,


===Eigenschaften===
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   gehört zu <GOV-Kennung>,
   gehört zu <GOV-Kennung>,
   ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
   ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Untergeordnete Objekte sind in Österreich-Ungarn und seinen Nachfolgestaaten (wie beim [[Politischer Bezirk|politischen Bezirk]]) - [[Gerichtsbezirk|Gerichtsbezirke]], [[Gemeinde (GOV)|Gemeinden], [[Marktgemeinden]], Städte und Ortsgemeinden.


===Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen===
===Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen===
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===Ähnliche Objekttypen===
===Ähnliche Objekttypen===
 
* [[Politischer Bezirk]]
* [[Landkreis]]
* [[Stadtkreis]]


== Anmerkungen und Quellenangaben ==
== Anmerkungen und Quellenangaben ==

Version vom 16. Februar 2009, 09:48 Uhr

Der Begriff

Einzelne Definitionen

Österreich-Ungarn

Die Bezirkshauptmannschaft[1] wurde 1850 in Österreich-Ungarn in allen Kronländern als gemischtes Bezirksamt (Verwaltung und Justiz) eingerichtet. 1868 wurden die Justizaufgaben abgetrennt, wodurch die Bezirkshauptmannschaft nur noch eine allgemeine Verwaltungsbehörde erster Instanz war.[2]

Der politische Bezirk repräsentiert das Gebiet, dass von der Bezirkshauptmannschaft verwaltet wird.

Republik Österreich

Am 1.1.1939 wurde die Bezirkshauptmannschaft per Verordnung in Landkreis bzw. Stadtkreis umbenannt[3].

Am 1.5.1945 wurde die Verordnung abgeschafft und die Bezirkshauptmannschaft wieder hergestellt.[4].

Königreich Sachsen

<fehlt>

GOV-Objekttyp

146 - Bezirkshauptmannschaft - {deu=Bezirkshauptmannschaft, cze=Okresni Hejtmanstvi}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Bezirkshauptmannschaft,

Im GOV wird die Bezirkshauptmannschaft für Österreich-Ungarn und seine Nachfolgestaaten nur für den Zeitraum 1868 bis 1911 aufgeführt, da sie in der Zeit häufig als Gebietsbezeichnung in Ortsverzeichnissen genannt wird.

 ist 1868 bis 1911 (auf deu) Bezirkshauptmannschaft,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Untergeordnete Objekte sind in Österreich-Ungarn und seinen Nachfolgestaaten (wie beim politischen Bezirk) - Gerichtsbezirke, [[Gemeinde (GOV)|Gemeinden], Marktgemeinden, Städte und Ortsgemeinden.

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Die Bezirkshauptmannschaft - Element der österreichischen Verwaltungsorganisation..., Diplomarbeit, Thomas Lechleitner, Landeck, http://www.tirol.gv.at/bezirke/landeck/bh-diplom/ (13.2.2009)
  2. Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl. 1980
  3. Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, Reichsgesetzblatt 1938 I. S. 1675, http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm (14.2.2009)
  4. Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über das neuerliche Wirksamwerden des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929, Artikel 3, http://www.verfassungen.de/at/vgesetz45-1.htm (14.2.2009)