Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/134: Unterschied zwischen den Versionen

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2. Catharina von Merode verh. mit Johann von Gymnich
:2.Catharina von Merode verh. mit Johann von Gymnich Herrn zu Vischel, welcher nach kinderlosem Absterben vorstehender Ehegatten Herr zu Neurath geworden.
Herrn zu Vischel, welcher nach kinderlosem Absterben
 
vorstehender Ehegatten Herr zu Neurath geworden.
:3.Wilhelma von Merode verh. mit Heinrich von Reuschenberg zu Rurich. Bei dieser Angabe folge ich einem Document v. J. 1598, das von beiden Ehegatten eigenhändig unterschrieben ist. In spätern Prozess-Akten heisst Heinrichs Gattin Barbara, die mit Diederich von Palant zur zweiten Ehe geschritten sei. Heinrichs kinderlos verstorbener Sohn heisst Reinhard Diederich von Reuschenberg.
3. Wilhelma von Merode verh. mit Heinrich von Reuschen-
 
berg zu Rurich. Bei dieser Angabe folge ich einem Docu-
{{NE}}Ulrichs fünfter Sohn, Daem von Merode, war nicht wirklicher Herr zu Nonheim; seine zweite Gattin hatte nur die Leibzucht dieses Hauses. Nonheim oder Naunheim (in der Bürgermeisterei Polch gelegen) gehörte vormals den Ehegatten Jeorg von Monreal und Anna von Helffenstein. Aus dieser Ehe stammt Hans Balthasar von Monreal, dessen Gattin Wilhelma von Eltz mit Daem von Merode zur zweiten Ehe geschritten.
ment v. J. 1598, das von beiden Ehegatten eigenhändig-
 
unterschrieben ist. In spätem Prozess-Akten heisst Hein-
{{NE}}Ulrich hat gemäss einer Notiz v. J. 1599 nur eine Tochter gehabt: Johanna von Merode Frau zu Gudenau. Damit stimmen auch der Ehevertrag der Johanna und andere Briefschaften,und findet sich nirgendwo eine Andeutung, dass dieselbe noch Schwestern gehabt habe.
richs Gattin Barbara, die mit Diederich von Palant zur
 
zweiten Ehe geschritten sei. Heinrichs kinderlos verstorbener
{{NE}}Ulrichs Schwiegereltern waren Franz von Hompesch Herr zu Bolheim und Tetz, und Catharina Quad Tochter zu Landscrom Die Kinder derselben sind bei Robens und Fahne nicht ganz richtig und nicht vollständig verzeichnet; sie heissen vielmehr also:
Sohn heisst Reinhard Diederich von Reuschenberg.
 
Ulrichs fünfter Sohn, Daem von Merode, war nicht wirklicher
:1.Hermann von Hompesch zu Bolheim verh. mit Anna von Plettenberg: dessen Sohn Franz im J. 1586 kinderlos gestorben.
Herr zu Nonheim; seine zweite Gattin hatte nur die Leibzucht
 
dieses Hauses. Nonheim oder Naunheim (in der Bürgermeisterei
:2.Johann von Hompesch zu Tetz verh. mit Claudina von Hörn. Sein Sohn Hermann Philipp von Hompesch wurde durch Heirath mit Anna von Reuschenberg, Herr zu Rurich,und hinterliess zwei Söhne: Johann Diederich und Wilhelm Hartart von Hompesch.
Polch gelegen) gehörte vormals den Ehegatten Jeorg von
 
Monreal und Anna von Helffenstein. Aus dieser Ehe stammt
:3.Ursula von Hompesch heirathete im J. 1523 Ulrich Scheiffart von Merode zu Bornheim.
Hans Balthasar von Monreal, dessen Gattin Wilhelma von
 
Eltz mit Daem von Merode zur zweiten Ehe geschritten.
:4.Catharina von Hompesch heirathete im J. 1535 Hermann von Velbrüggen zu Velde (Heft IV. p. 91).
Ulrich hat gemäss einer Notiz v. J. 1599 nur eine Tochter
gehabt: Johanna von Merode Frau zu Gudenau. Damit stimmen
auch der Ehevertrag der Johanna und andere Briefschaften,
und findet sich nirgendwo eine Andeutung, dass dieselbe noch
Schwestern gehabt habe.
Ulrichs Schwiegereltern waren Franz von Hompesch Herr
zu Bolheim und Tetz, und Catharina Quad Tochter zu Landscrom
Die Kinder derselben sind bei Robens und Fahne nicht ganz
richtig und nicht vollständig verzeichnet; sie heissen vielmehr
also:
1. Hermann von Hompesch zu Bolheim verh. mit Anna von
Plettenberg: dessen Sohn Franz im J. 1586 kinderlos
gestorben.
2. Johann von Hompesch zu Tetz verh. mit Claudina von
Hörn. Sein Sohn Hermann Philipp von Hompesch wurde
durch Heirath mit Anna von Reuschenberg, Herr zu Rurich,
und hinterliess zwei Söhne: Johann Diederich und Wilhelm
Hartart von Hompesch.
3. Ursula von Hompesch heirathete im J. 1523 Ulrich Scheiffart
von Merode zu Bornheim.
4. Catharina von Hompesch heirathete im J. 1535 Hermann
von Velbrüggen zu Velde (Heft IV. p. 91).

Version vom 20. Februar 2009, 10:37 Uhr

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2.Catharina von Merode verh. mit Johann von Gymnich Herrn zu Vischel, welcher nach kinderlosem Absterben vorstehender Ehegatten Herr zu Neurath geworden.
3.Wilhelma von Merode verh. mit Heinrich von Reuschenberg zu Rurich. Bei dieser Angabe folge ich einem Document v. J. 1598, das von beiden Ehegatten eigenhändig unterschrieben ist. In spätern Prozess-Akten heisst Heinrichs Gattin Barbara, die mit Diederich von Palant zur zweiten Ehe geschritten sei. Heinrichs kinderlos verstorbener Sohn heisst Reinhard Diederich von Reuschenberg.

      Ulrichs fünfter Sohn, Daem von Merode, war nicht wirklicher Herr zu Nonheim; seine zweite Gattin hatte nur die Leibzucht dieses Hauses. Nonheim oder Naunheim (in der Bürgermeisterei Polch gelegen) gehörte vormals den Ehegatten Jeorg von Monreal und Anna von Helffenstein. Aus dieser Ehe stammt Hans Balthasar von Monreal, dessen Gattin Wilhelma von Eltz mit Daem von Merode zur zweiten Ehe geschritten.

      Ulrich hat gemäss einer Notiz v. J. 1599 nur eine Tochter gehabt: Johanna von Merode Frau zu Gudenau. Damit stimmen auch der Ehevertrag der Johanna und andere Briefschaften,und findet sich nirgendwo eine Andeutung, dass dieselbe noch Schwestern gehabt habe.

      Ulrichs Schwiegereltern waren Franz von Hompesch Herr zu Bolheim und Tetz, und Catharina Quad Tochter zu Landscrom Die Kinder derselben sind bei Robens und Fahne nicht ganz richtig und nicht vollständig verzeichnet; sie heissen vielmehr also:

1.Hermann von Hompesch zu Bolheim verh. mit Anna von Plettenberg: dessen Sohn Franz im J. 1586 kinderlos gestorben.
2.Johann von Hompesch zu Tetz verh. mit Claudina von Hörn. Sein Sohn Hermann Philipp von Hompesch wurde durch Heirath mit Anna von Reuschenberg, Herr zu Rurich,und hinterliess zwei Söhne: Johann Diederich und Wilhelm Hartart von Hompesch.
3.Ursula von Hompesch heirathete im J. 1523 Ulrich Scheiffart von Merode zu Bornheim.
4.Catharina von Hompesch heirathete im J. 1535 Hermann von Velbrüggen zu Velde (Heft IV. p. 91).