Selbsthöriger: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Selbsthöriger wurde im ehemaligen Hochstift Münster 1803 amtlich definiert als ein Schatzpflichtiger, welcher keinen Gutsherren hat. Sihe auch: [[Colonus]], [[Conductor]]
Ein Selbsthöriger wurde im ehemaligen Hochstift Münster 1803 amtlich definiert als ein Schatzpflichtiger, welcher keinen Gutsherren hat. Siehe auch: [[Colonus]], [[Conductor]]

Version vom 15. Juli 2005, 09:26 Uhr

Ein Selbsthöriger wurde im ehemaligen Hochstift Münster 1803 amtlich definiert als ein Schatzpflichtiger, welcher keinen Gutsherren hat. Siehe auch: Colonus, Conductor