Häuserbuch von Klein Schöppenstedt: Unterschied zwischen den Versionen
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''Munchschepenstet ist ein Dorf, daraus haben die Vorsteher jehrlichs von Acker, Haus vnd Garten Zinse auch dem Zehenden 48 f.''<br> | ''Munchschepenstet ist ein Dorf, daraus haben die Vorsteher jehrlichs von Acker, Haus vnd Garten Zinse auch dem Zehenden 48 f.''<br> | ||
''Dar wirt der Zehend eins Teils von wegen des Herzogen von Lüneburg genomen, vnd ist dem Closter von den von Veltem vorsetzt, gibt 12 f.'' | ''Dar wirt der Zehend eins Teils von wegen des Herzogen von Lüneburg genomen, vnd ist dem Closter von den von Veltem vorsetzt, gibt 12 f.'' | ||
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== Scheffelschatzregister 1564 == | == Scheffelschatzregister 1564 == | ||
Version vom 3. November 2009, 18:40 Uhr
Munchschepenstet 1546
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Munchschepenstet ist ein Dorf, daraus haben die Vorsteher jehrlichs von Acker, Haus vnd Garten Zinse auch dem Zehenden 48 f. |
Scheffelschatzregister 1564
Zehenndenn
Die gantze Zehende gehordt dem Closter zu Rittershausen, ist denn Burgeren zu Br. vorsetzet, nemlich
Jurgenn Bergenn
Hannß Lessenn
Erbregister 1605
Dorfbeschreibung 1751
Einwohnerentwicklung
| Jahr | Einwohner |
|---|---|
| 1542 | 16 Menner vnd Inwoner[1] |
| 1564 | 4 Ackerleute und 11 Kotsassen[2] |
| 1790 | 167[3] |
| 1895 | 355[3] |
Kirche
Mönche Schöppenstedt hat zwar eine eigene Kirche, doch war nie ein Geistlicher vor Ort tätig. Ursprünglich übernahmen die Mönche des Klosters Riddagshausen die Seelsorge, wie auch noch aus dem Visiationsprotokoll von 1542 hervorgeht:
Nachdem die drei Dorffer Monche Scheppenstet, Gließmerode vnd Quernem bisher aus des Closters Rittershausen Pfarkirchen mit dem Pfarrrechte vorsehen sein worden, so sol hinfurder die Pfarkirche vffem Hofe zu Rittershausen ire rechte Pfarkirche pleiben vnd aldar ein gelerter Pfarner von dem Hern Superattendenten zu Braunschweig vnd Hern Heinrich Wenden, als der Chur= vnd Fürsten Sachssen mitgeordenten Visitatoren gesetzt vnd bestelt werden. Den sollen die furstender Gutter zu Ritterßhusen mit einem derselben Kirchen gelegenen Hawß vnd Hofe vorsehen vnd ime die bequemlich zurichten lassen, auch jerlich zu Solde vnd Belonung aus den Closter Guttern sechtzig Gulden, als zu allen vnd jeden Quartalen den vierten Teil, geben vnd noch darzu ime fhuren lassen vnd geben zur Futterung vier Fuder Hew vnd vier Fuder Stro; darzu soll er haben zu Weihnachten in allen drei Dorffern vnd vff dem Closterhofe seine zwene Vmbgenge vnd den vierzeitpfennig, als von iglichem Haubte, das zwolf Jar alt ist, einen braunschweigischen Pfennig, vnd frey Fewrung vnd Holtz zu seiner Haushaltung.
Es folgen noch Angaben zum Besitz und den Einnahmen der Kirche zu Monche Scheppenstet:
Kirche: 2 Wische, ein ligt im Furstenthumb Luneburg, genant Molckenkamer vnd Vbelgonne, 2 Guld. Noch bei der Demmen 1 Wische – – Vom Bomgarten 30 Matt. Curdt Tilen 1 kleiner Garten. – -- Noch vom Garten – – Noch 1 ½ Morgen Hopffengarten – – kilch 1. Summa 6 fl.
Es blieb also zunächst auch nach der vorübergehenden Reformation bei der alten Regelung. 1544 versorgte der Pfarrer Johannes Flor aus Hötzum das Dorf.[4]. Das war aber wohl nicht lange der Fall, denn bei dem nach der Rekatholisierung durchgeführten Pfarrerverhör 1551 wurde Johannes Flor als Pastor von Hötzum und Mascherode bezeichnet. So ist auch im Scheffelschatzregister von 1564 ist zu lesen, daß die alten Verhältnisse wieder eingetreten sind:
Zu d. Pfarrenn ist kein Pfarhoff noch Haus, Hoff vnd Landt. Dass Pfarampt lest der Abt zu Rittershausenn verwalten vnd verhegenn.
Bei endgültiger Durchführung der Reformation 1568 wird der Subprior des Klosters Riddagshausen, Herr Henning (Brözem), als Pfarrherr von Mönche Schöppenstedt bezeichnet, er lebte aber im Kloster. Auch sein Nachfolger Johannes Zythander (Biermann) wohnte im Kloster und war für die vier Dörfer Neuhof, Gliesmarode, Querum und Mönche Schöppenstedt zuständig. Er begann 1569 mit der Kirchenbuchführung, worin auch die Taufen und Abendmahlsgänger von Mönche Schöppenstedt aufgezeichnet wurden. Diese Notizen enden leider 1572, vermutlich weil man für das Dorf ein eigenes Kirchenbuch anlegte, das später den 30jährigen Krieg nicht überdauert hat.
Der Pastor des Klosters wird mit der Betreuung von vier Dörfern reichlich überlastet gewesen sein, so daß es 1576 zu einer Änderung kam: Der Pastor von Mascherode, Johan Paseker, war nun auch für Mönche Schöppenstedt zuständig. Seine Bestallungsurkunde von 1576[5] enthält genaue Bestimmungen:
| [..] Hier entgegen hat sich Ehrn Johannes Paseker Eidesstatt mit handgegebener Trewe gegen vns verpflichtet, vns auch gewiß versprochen vnd zugesaget, dass er die vorangesetzten zwey Pfarren, als zu Mascherode vnd Mönche Scheppenstedt, mit allem getrewen möglichen Fleiß nach seinem Vermögen vnd Verstande will versehen vnd versorgen, seinen Pfarrkinderen das Heilige Wort Gottes rein vnd klar alle Sonntage auch alle Festtage vnd Mittwochs nach Laut vnseres gändigen Landesfürsten vnd Herrn, Sr. Julius Hertzoge von Braunschweig vnd Lüneburg christlicher vnd weltlicher Kirchenordnung lehren vnd predigen, Jhnen die hochwürdigen Sacramente nach Christi vnseres Seligmachers Einsetzung vnd Verordnung reichen vnd in Suma all seiner Pfarrkinder Seelenheil und Seeligkeit sowohl als sein eigen trewlich hüten vnd befördern vnd ihnen beides in Lehren vnd Leben, wie einem getrewen Diener Göttlichen Wortes gebühret, mit gutem Exempel fürgehen, also dass er dasselbe sein Amt, nicht allein fortzeitlich vor hochgedachten vnseren gnädigen Fürsten vnd Herrn Sr. Fürstlichen Gnaden vnd vor seinen Pfarrkindern, sondern hernach hier am jüngsten Tage vor dem gestrengen Gerichte Gottes könne vnd möge verantworten. Wir haben auch vielgedachten Senior vnd Closterperson Ehrn Johan Paseker den Willen vnd die Gewist erzeigt, im Falle es sich zutrüge, dass nur so viele Closterpersonen in vnserem Closter aterüre (?) dieser Zeit haben oder hätten, vnd einen vnter denselben, der dazu geschickt vnd vorhanden vnd hätte kein Pfarramt zu verwalten, dann wollen wir die Verordnung thun, dass der selbe eine zeitlang vnd dann hernacher vnter vnseren Personen auch eine zeitlang, wie dasselbe die Gelegenheit allemal gegeben wird, die Pfarre zu Mönche Scheppenstedt verwalten vnd also Ehrn Johan Paseker jegliche Mühe mit der Scheppenstedter Pfarre nehmen soll. |
Dieser Umstand blieb 300 Jahre erhalten. Der Pastor von Mascherode mußte fortan den weiten Weg bei jeglicher Witterung nach Klein Schöppenstedt auf sich nehmen und wurde in der übrigen Zeit vom Opfermann vor Ort vetreten. Es war allen Pastoren eine große Last, doch erst Pastor Pauselius konnte 1887 endlich eine neue Regelung durchsetzen: Klein Schöppenstedt kam an das viel näher gelegene Rautheim.
Küster, Opferleute und Lehrer
Das Visitationsprotokoll von 1542 enthält erstmals Angaben über den Küster von Mönche Schöppenstedt:
| Es sol der Opperman zu Monche Scheppenstet die Kusterey in allen vier Orten vorsehen; vnd nach dem derselbigen zu Scheppenstet sein bestimpten Lohn vnd Gerechtigkait an Rogkenlands, Wischen vnd Vmbgengen hat. So sollen die Inwoner zu Glißmerode, Quernem vnd vff dem Hofe zu Rittershusen, nach Anzcal solchs Lehns vnd den Personen zu Scheppenstet, ime auch zu besserer Vnterhaltung vnd vor seine Muhe vnd Arbeit so viel geben, vnd solchs sollen die Vorstender zu Rittershausen bei den Leuten ernstlich vorschaffen. Es soll aber derselbige Kuster zu Rittershausen wohnen vnd also geschigkt sein, das er konne den Leuten vnd Kindern nach Anweisung des Pfarners den Catechismum helffen leeren. |
Demnach sollte fortan der Küster von Mönche Schöppenstedt auch noch die Dörfer Neuhof, Gliesmarode und Querum versorgen und in Riddagshausen wohnen. Wenn auch der Name dieses Mannes nicht genannt wird, so kann man ihn erschließen: Am 22. Mai 1569 heiratete nämlich Johannes Schmelti in Riddagshausen die Witwe des Küsters Ludolphus Scholckemeyer. Da der Kothof Nr. ass. 2 neben der Kirche in Klein Schöppenstedt schon 1564 (und wohl schon vorher) von der Familie Scholkemeier bewirtschaftet wurde, wird es sich bei diesem Ludolphus Scholckemeyer also um jenen Küster handeln, der 1542 schon in Mönche Schöppenstedt tätig war und dann nach Riddagshausen zog.
| Erwähnung bzw. Dienstzeit |
Name | Bezeichnung |
|---|---|---|
| 1542 | Ludolphus Scholckemeyer ? | Küster |
| 1569 | Johannes Schmelti | Küster |
| 1571 | Bartoldus Bremer | Küster |
| 1608 | Friedrich Papen | Opfermann |
Gemeindevorsteher
| Erwähnung bzw. Dienstzeit |
Name | Bezeichnung |
|---|---|---|
| 1866 | Ludwig Ehlers | Gemeindevorsteher |
Höfe und Häuser
| Nr. ass. | heutige Adresse | Bezeichnung | erste Erwähnung bzw. Entstehung |
Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| 16 | Im Altdorf 16 | Ackerhof | 1542 erstmals erwähnt | |
| 15 | Im Altdorf 13 | Ackerhof | 1542 erstmals erwähnt |
Literatur
- Kayser, Karl: Die reformatorischen Kirchenvisitationen in den welfischen Landen 1542 bis 1544, Göttingen 1897
- Braunschweigische Adreßbücher
Quellen
- Bestandsaufnahme des Riddagshäuser Klosterbesitzes 1546 (Stadtarchiv Braunschweig, Signatur BS B III 5 Bd. 27)
- Scheffelschatzregister des Residenzamtes Wolfenbüttel 1564 (Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, Signatur 24 Alt 6)
- Kirchenbücher des Klosters Riddagshausen 1569 - 1572 (ebenda, Sign. 1 Kb 946)
- Kirchenbücher von Klein Schöppenstedt 1652 - 1660 ( ebd., Sign. 1 Kb 957 - 958)
Weblinks
- Familienbuch von Klein Schöppenstedt 1564 - 1660 unter Familiendatenbank Riddagshäuser Klosterdörfer
Fußnoten
- ↑ d.h. 4 Ackerleute, 11 Kotsassen und 1 Hirte
- ↑ Der Hirte, Knechte und Mägde werden nicht genannt.
- ↑ 3,0 3,1 Paul Jonas Meier: Die Kunstdenkmale des Kreises Braunschweig, 1900 Referenzfehler: Ungültiges
<ref>-Tag. Der Name „meier“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Karl Kayser: Die reformatorischen Kirchenvisitationen in den welfischen Landen 1542 - 1544, Göttingen 1897
- ↑ Original im Landeskirchlichen Archiv in Wolfenbüttel
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