Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/238: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. September 2011, 05:17 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853

Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu # 238

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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu # 238
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Nr. 20.


Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Büdingen.
Ord.-
Nr.
Namen
der
Gemeinden.
Aus-
schlag.
Beitrag auf
Einen Gulden
Normalsteuer-
kapital.
Er-
he-
bungs-
ziele.
Bemerkungen.
fl.
kr.
pf.
1 Bindsachsen 63 11 1,255 4
2 Büdingen mit Lorbach und
Vonhausen
195 8 0,800 4
3 Düdelsheim 114 5 0,554 4
4 Eckartshausen mit Calbach 56 8 0,933 4
5 Niedermoxstadt 34 3 2,545 4
6 Ronneburg mit Altwieder-
mus
69 4 0,755 4 Der Voranschlag ist für
1853, 1854 u. 1855
gestellt, und ist jedes
Jahr 1/3 der aufge-
führten Umlage zu er-
heben.
7 Wenings mit Kefenrod 185 12 3,796 4

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen, nämlich in den Monaten Mai, Juli, September und October des Jahres 1853 geschehen soll.

Büdingen am 2. April 1853.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
Follenius , Regierungsrath.


Bekanntmachung,
die Wahl der Geschwornen für das Jahr 1854 in der Provinz Starkenburg betr.

Nach Vorschrift des Art. 4 des Gesetzes vom 22. März 1852 über mündliches und öffentliches Strafverfahren mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Seelenzahl

des Kreises Darmstadt 54,273
" " Bensheim 29,832
" " Dieburg 51,635
" " Erbach 23,852
" " Großgerau 28,525
" " Heppenheim 21,027
" " Lindenfels 36,578