Westfälische Frei- und Femgerichte/I: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(1. Korrektur; Abkürzungsauflösung gemäß ER)
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Westfälische Frei- und Femgerichte|Titel|2|II|unkorrigiert}}</noinclude>
<noinclude>{{Westfälische Frei- und Femgerichte|Titel|2|II|korrigiert}}</noinclude>


<center>
<center>
'''Vorwort'''
=== Vorwort. ===
</center>
</center>


{{NE}} Die vorliegende Schrift enthält das Ergebniß vieljähriger
{{NE}}Die vorliegende Schrift enthält das Ergebniß vieljähriger Nachforschungen.
Nachforschungen.


{{NE}} Der Verfasser beschäftigte sich anfangs hauptsächlich
{{NE}}Der Verfasser beschäftigte sich anfangs hauptsächlich mit der Frage, wie die Ausdrücke „Feme“ und „rothe Erde“ zu deuten seien. Die einfache Erklärung [[Westfälische Frei- und Femgerichte/38|S. 38 unten]] schien ihm schließlich die allein richtige.
mit der Frage, wie die Ausdrücke "Feme" und "rothe
Erde" zu deuten seien. Die einfache Erklärung [[S. 38 unten]]  
schien ihm schließlich die allein richtige.


{{NE}} Dann glaubte er auch auf die Frage eingehen zu
{{NE}}Dann glaubte er auch auf die Frage eingehen zu müssen, ob die Freigerichte, wie sie stets behaupteten, ihre Einrichtung Karl dem Großen verdanken und ihnen von diesem Kaiser ihre weit gehenden Befugnisse verliehen worden. Nach seiner Ueberzeugung ist die Frage zu bejahen.
müssen, ob die Freiggerichte, wie sie stets behaupteten,
ihre Einrichtung Karl d. Gr. verdanken und ihnen von
diesm Kaiser ihre weit gehenden Befugnisse verliehen
worden. Nach seiner Ueberzeugung ist die Frage zu
bejahen.


{{NE}} Karl d. Gr. machte den Sachsen (Ost- und Westfalen)
{{NE}}Karl der Große machte den Sachsen (Ost- und Westfalen) beim endlichen Abschluß des Friedensvertrages die Annahme des Christenthums zur Bedingung, mit, oder hauptsächlich um sie besser in Unterwürfigkeit halten zu können. Er hatte also dringende Veranlassung, die Freigerichte mit Verfolgung und Bestrafung der Vergehen gegen die christliche Religion, bekanntlich ihre Hauptobliegenheit,
beim endlichen Abschluß des Friedensvertrages
die Annahme des Christenthums zur Bedingung, -- mit,
oder hauptsächlich um sie besser in Unterwürfigkeit halten
zu können. Er hatte also dringende Veranlassung, die
Freigerichte mit Verfolgung und Bestrafung der Vergehen
gegen die christliche Religion, bekanntlich ihre Hauptobliegenheiten,

Version vom 15. September 2011, 20:12 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Westfälische Frei- und Femgerichte

Westf-Frei-und-Femgerichte.djvu # 2

<<<Vorherige Seite
[Titel]
Nächste Seite>>>
[II]
Westf-Frei-und-Femgerichte.djvu # 2
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Vorwort.

      Die vorliegende Schrift enthält das Ergebniß vieljähriger Nachforschungen.

      Der Verfasser beschäftigte sich anfangs hauptsächlich mit der Frage, wie die Ausdrücke „Feme“ und „rothe Erde“ zu deuten seien. Die einfache Erklärung S. 38 unten schien ihm schließlich die allein richtige.

      Dann glaubte er auch auf die Frage eingehen zu müssen, ob die Freigerichte, wie sie stets behaupteten, ihre Einrichtung Karl dem Großen verdanken und ihnen von diesem Kaiser ihre weit gehenden Befugnisse verliehen worden. Nach seiner Ueberzeugung ist die Frage zu bejahen.

      Karl der Große machte den Sachsen (Ost- und Westfalen) beim endlichen Abschluß des Friedensvertrages die Annahme des Christenthums zur Bedingung, – mit, oder hauptsächlich um sie besser in Unterwürfigkeit halten zu können. Er hatte also dringende Veranlassung, die Freigerichte mit Verfolgung und Bestrafung der Vergehen gegen die christliche Religion, bekanntlich ihre Hauptobliegenheit,