Burmeister
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Burmeister oder "bürmeister" (mhd.)
- Bedeutung
- "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")", standen einem Burgericht, auch Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache vor.
- Aufgaben
- Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
- handhabten Flurpolizei (Pfändung)
- standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
- führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen