Vogt (Verwaltung)

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Bedeutung

Regional

Zeitschiene vor 1803

    • Aufsicht führender Vetreter der Landesherrschaft, der die Aufsicht in einem bestimmten Bezirk hat: Kirchspiel, Stadt (Stadtvogt) oder Ort.
      • Großvogt, der mehrere Kirchspiele in einem Amtsbezirk und deren Vögte in seiner Aufsicht hat, dann Obervogt und Untervögte.
      • Landvogt, Amtsvogt in einem größeren Landstrich die Aufsicht hat.
      • Schloßvogt oder Hausvogt, welcher die Aufsicht über ein Schloß, Amtshaus oder einen Pallast hat

Rechtsbezirk

Die Vogtei ist das Amt oder der Amtsbezirk eines Vogts.