Amtsblatt G 1843 No.25 Verord.143
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- 21.5.1843, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1843, No.25, Verordnung No.143
- Betreffend ein neues Etablissement
- Das im Kreis Oletzko gelegene, aus einzelnen Grundstücken der Dorfschaften Judzicken, Monethen, Stoßnen und Gollubien gebildete, und gegenwärtig zum Rittergute Daniellen gehörige Vorwerk hat die, für jene Ländereien bisher schon übliche Benennung Steinau erhalten. [1]