Baden/Staatshandbuch 1880/447

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Baden-Staatshandbuch-1880.djvu # 469

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Hinsichtlich der Landwehrbezirks-Eintheilung des Großherzogthums und der Militär-Ersatzbehörden ist das Nachstehende zu bemerken:

      Das Großherzogthum bildet eine selbstständigen Ergänzungsbezirk für sich.

      Es zerfällt in die BEzirke der zum XIV. Armeekorps gehörenden Infanteriebrigaden Nr. 55, 56, 57 und 58.

      Die Aushebungsbezirke sind die Amtsbezirke.

      Zugetheilt sind:

Der Infanteriebrigade Nr. 55:

Das zweite Badische Landwehr-Regiment Nr. 110

1. Bataillon (Gerlachsheim)

mit den Amtsbezirken Tauberbischofsheim, Wertheim, Buchen, Adelsheim, Mosbach und Eberbach.

2. Bataillon (Heidelberg)

mit den Amtsbezirkden Heidelberg, Wiesloch, Mannheim und Weinheim.

Der Infanteriebrigade Nr. 56:

Das Dritte Badische Landwehr-Regiment Nr. 111

1. Bataillon (Bruchsal)

mit den Amtsbezirken Sinsheim, Eppingen, Bretten, Schwetzingen und Bruchsal.

2. Bataillon (Karlsruhe)

mit den Amtsbezirken Durlach, Ettlingen, Pforzheim und Karlsruhe.

Der Infanteriebrigade Nr. 57:

Das fünfte Basische Landwehr-Regiment Nr. 113

1- Bataillon (Freibuerg)