Regulierung

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Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse

Unter Regulierung verstand man im 18. und 19.Jhdt. eine Reform, hier also die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergshen Reformen in Preußen ab 1811 (Edikt zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse von 1811. Dabei versteht man unter

  1. gutsherrlichen Verhältnissen die Lage in den adlichen Gütern (Rittergüter);
  2. bäuerlichen Verhältnissen die Lage in den kgl. Domainen-Ämtern.

Diese Bodenreform brachte einen tiefen Einschnitt im Leben der preußischen Bauern. Zur Durchsetzung dieser Regulierung wurden neue Behörden geschaffen, die General-Kommissionen in jeder Provinz. Sie führte die Eigentumsverleihung an die Erbpächter durch in Zusammenarbeit mit den Bezirks-Regierungen. Die Akten mit den einzelnen Eigentumsverleihungen sind heute unter den Beständen des Geh.Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, der General-Kommissionen, sowie der Regierungsbezirke zu finden. <br) Literatur:

  • Adalbert Goertz,Zur Regulierung der Grundstücke im Regierungsbezirk Marienwerder, in: Altpreußische Geschlechterkunde, 2000, Seite 378 - 379.
  • Adalbert Goertz, Aus den Regulierungsakten des Kreises Schwetz, Westpreußen, in: Altpreußische Geschlechterkunde, 2003, Seite 61 - 70.