Herrenkötter
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Hierarchie:
Familienforschung > Informelles Lernen > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Kottenrecht > Kötter > Herrenkötter
Beschreibung
- Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen Besitz oder Eigentum. Im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit verstand man darunter einen Bauer, welcher mit dem zuständigen Grundherrn vereinbart hatte, das ihm überlassene Pachteigentum des Grundherrn zu bewirtschaften, das vorhandene Vieh zu hüten, die Ländereien zu nutzen und zu schützen und ihm einen Teil ihrer Ernte oder Erträge abgeben.
Herrenkotten
Herrenkotten sind Kotten auf grundherrlichen Besitz.