Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/288

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Baden Hofhandbuch.djvu # 310

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Oberrechnungskammer.

Die Oberrechnungskammer ist eine dem Landesherrn unmittelbar untergeordnete, der Staatsverwaltung gegenüber selbständige Behörde, welche die Kontrolle des gesamten Staatshaushalts durch Prüfung und Feststellung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben von Staatsgeldern, über Zugang und Abgang von Staatseigentum und, soweit dies nicht durch besondere Gesetze dem landständischen Ausschuß übertragen ist, über die Verwaltung der Staatsschulden nach Maßgabe des Gesetzes vom 25. August 1876 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XXXVIII) und der Vollzugsverordnung vom 14. Dezember 1878(Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XXXI) zu führen hat.

Präsident:

  • Emil Glockner, Wirkl. Geh. Rat, Exz.

Mitglieder:

  • Wilhelm Sachs, Geh. Oberfinanzrat.
  • Albert Danner, Geh. Oberfinanzrat.
  • Karl Salzer, Geh. Oberregierungsrat.

Stellvertretende Mitglieder (für die Budgetperiode 1908/09):

  • Anton Sahm, Geh. Oberfinanzrat. S. u.
  • Ernst Behr, Geh. Rat III. Kl. S. u.