Fürstentum
Der Begriff
Fürstentum ist die Bezeichnung für den Herrschaftsbereich eines Fürsten. In Deutschland gab es geistliche und weltliche Fürstentümer, die beide reichsunmittelbar waren. Im Zuge der Säkularisation 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer aufgehoben, die weltlichen gingen 1806 in anderen Ländern auf oder erlangten ihre Souveränität.
In Europa gibt es noch drei souveräne Fürstentümer: Andorra, Liechtenstein und Monaco.[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
60 - Fürstentum - {eng=principality, deu=Fürstentum, pol=księstwo, cze=knížectví, rus=княжество}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
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ist (auf deu) Fürstentum,
Eigenschaften
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Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
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