Notar
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Der Notar (lat. notarius = Geschwindschreiber) ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt.[1]
Notare in Preußen (1750-1850)
Weblinks
- Artikel Notar. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Bundesnotarordnung
- ↑ § 1 Bundesnotarordnung