Tappensches Familienbuch (1889)/232
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| Tappensches Familienbuch (1889) | |
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jenigen, so einem alle Ehre, Dionst uud Freundschaft erwiesen, nach Gelegenheit hin-wicdoruinb bedenke und befördere,
So gebe ich bei die Kirchen zu S. Andreae 100 Thaler,
Der Kirchen zu S. Jacob auch 100 Thaler,
Und bei die Curreulen zu S. Andreae allhie 100 Thaler.
Meiner lieben Schwester Hillen Tappen, Herrn Hans Storreu ehelicher Haus-frauwen, vermache ich die Hälfte dessen, was aufkommeu wird von dem, so mir iu meiues lieben Vätern seliger testament und letzten Willen beschieden, neben dem sechsten Theil Ivleidor, Leinewands uud alles ändern Plausgerätes.
Item Herrn D. Henrico Willerdingen, so meine herzliebe Tochter Ilsen seliger zur Ehren (Ehen?) begehret, ihm auch von mir zugesaget, 1000 Gulden guter uud itziger Zeit gangbarer Münze, wie auch jneines lieben Sohns Fr i derlei seligem besten Mantel, und das braune Kleid, so mein Sohn seliger Johannes getragen, ■v
Wie auch meines, lieben Sohns Praeceptorzn als Herrn Mgro. Bar war do lihesen 50 Thaler
Und Aegidio Spörcken,.so mir darneben auch sonst vielfältig zu Dienste gewesen, 250 Gulden,
Endlich auch meiner alten Magd Adellieit Reunebocks, Remmert Meiers sel. Widewen, 20; Imgleichen deren Brudertochter Anneken Renneböcks auch 20; meines lieben Sohns Gevattern Friederichen Renuebock 20, und der Luhr’schen 10 Guldeu,
Meinem Herrn Seelsorger Mgro. Petro Ernesto Mebesio aber fünfzig Thaler.
Und will, dass, wofern oberzählten meiner Eiben einer oder mehr diesen meinen letzten Willen in einigem Wege zu impugniven unterstlinde, auch mit demjenigen, was ihm Erbtheils halber aufallen und das Los geben möchte, nicht friedlich sein wollte, der oder dieselbe ihrer Erbschaft verlustig und solche Erbschaft den Friedliebenden uud die an diesem meinem letzteu Willen ein Begnügen tragen, zugeeignet und unter sie zugleich vertheilet werde. —
Zu rechtmässiger Bestätigung dieses meiues testaments und letzten Willens habe ich untengesetzte Gezeugen zu mir sonderlich gefordert und erbeten auch bitten lassen, und ihneu sampt und sonders vermeidet, dass in diesem Briefe mein letzter Wille begriffen und verfasset sei, mit Bitte, weil ich Barbara Tappen, die Testirerinue, wegen Schwachheit selbst dies mein Testament, so ich durch einen guten Freuud schreiben lassen, nicht woll unterschreiben können, dass von denselben einer und zwar der Ehrnvester und Achtbar Henricus Godeken, solches neben Unterzeichnüss meines Tauf- und Zunamens verrichten und neben den übrigen sieben Zeugen unterschreiben uud versiegeln —.
Weiches geschehen auf Zeit, auch au Ort und Enden, wie bei der ersten Zeugen subscription und in des Notarij beigefügten Instrument zu sehen ist.
(L. S) Barbara Tappen,
Weilandt Hanss Lübbem Sel. nachgelassene Wittibe.
Folgt die Beglaubigung und Unterschrift des Notars Henricus Godekenius, worin noch bemerkt ist, dass die Testireriu wegen Krankheit die Unterschrift des Testaments nicht habe vollziehen können, und dass letzteres zu Hildesheim in „ihrer der Lübberschen Wittiben Behausung am Breiten Sode'“ —■ an der Ecke des kurzen Hagens — aufgenommen sei den 29. März 1626 Nachmittags 5 Uhr.
Folgen Beglaubigung, Unterschrift und Siegel der Testamentszeugen Conrad Hoppe; Hermann Alers, Nachbar, der Testirerin; Hans Dorrien, Nachbar der Testirerin; Hans Frilihusen von Sost; Hans Ernst; Andreas Fricken, Berthold Söchti.