Pfahlgericht

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 1. April 2013, 17:16 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Pfahlgericht oder auch Zaungericht, „jurisdictio circumsepta“ (lat.),

  • Pfahlgericht beschreibt im 19. Jhdt. :
  1. eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen eines Ortes (welcher durch Markierung der Gerichtspfähle begrenzt ist) [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1864)